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Animal Hoarding-Fall im Landkreis Teltow Fläming
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Animal Hoarding-Fall im Landkreis Teltow Fläming

aktion tier aktiv

Diese Hunde können einem nur leid tun. Foto: aktion tier
Seit November 2022 bearbeiten wir einem schlimmen Fall von ausufernder Tierhaltung auf einem abgelegenen Grundstück im brandenburgischen Landkreis Teltow Fläming. Über 150 Tiere leben hier. Die meisten sind lieblos eingesperrt, auf ihre Bedürfnisse nimmt niemand Rücksicht.
Ein Bericht von Ursula Bauer,
Geschäftsstelle aktion tier Berlin

Schon von weitem wirkt das Areal mit dem kleinen Stallgebäude, mehreren Containern, zahlreichen Zwingern und Verschlägen, Gehegen und windschiefen Unterständen ungepflegt und chaotisch. Die Bauten und Umzäunungen sind provisorisch aus unterschiedlichen Materialien zusammengeschustert. Die blanken Böden der Hundezwinger und Vogelgehege sind mit Tierfäkalien verschmutzt und verwandeln sich bei Regen in stinkende Matschflächen. Alles ist kaputt und dreckig.

Kein Umweltbewusstsein

Rechtsvorschriften gelten hier offensichtlich wenig. Für jedermann sichtbar liegen bei unseren ersten Kontrollen prall gefüllte Müllsäcke, Elektroschrott, Autoreifen und sonstiger Sperrmüll herum, Tiermist wird am Straßenrand aufgehäuft, eine rostige Tonne dient als Müllverbrennungsanlage unter anderem für lackiertes Holz und Plastik. Der Tierbestand ist ein scheinbar wahlloses Sammelsurium an Wildvögeln und Nutzgeflügel, exotischen Emus, Pfauen, Herdenschutzhunden, Doggen, Pferden und Schafen. Zeitweise lebten auch ein einsamer Trauerschwan sowie 2 Pfauen auf dem Gelände.

Zwinger mit 2 vernachlässigten Herdenschutzhunden. Bild: aktion tier, Ursula Bauer
Von ordnungsgemäßer Müllentsorgung keine Spur. Bild: aktion tier, Ursula Bauer
Alter Kangalmix in Anbindehaltung. Bild: aktion tier, Ursula Bauer
So sollte kein Hund leben müssen. Bild: aktion tier, Ursula Bauer

Weder Auslauf noch Zuwendung

Die Tierschutzhundeverordnung schreibt vor, dass einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers und mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren ist. Leider wird nicht definiert, was genau „ausreichend“ ist. Dennoch halten wir es für höchst unwahrscheinlich, dass sich der Halter täglich mehrmals mit allen 9 Hunden beschäftigt und den 7 eingesperrten bzw. angebundenen Vierbeinern genügend Auslauf verschafft. Schließlich wohnt er nicht auf dem Gelände, sondern 10 km entfernt und muss auch noch alle anderen Tiere zumindest füttern.

Wie zu erwarten ist auch die Haltung der etwa 15 Hühner, 13 Gänse und ca. 60 Enten alles andere als artgerecht. Den Wasservögeln steht kein Badewasser zur Verfügung. Enten und Gänse benötigen dies jedoch, um ihr Gefieder zu reinigen und andere, an Wasser gebundene Verhaltensweisen auszuleben. Der mit Tierfäkalien verunreinigte glitschige Boden ist nicht nur unhygienisch und begünstigt die Ausbreitung von Krankheiten, sondern stellt auch noch eine andere Gefahr für die Tiere dar: Sie können ausrutschen. So fanden wir bei einer unserer Kontrollen eine kleine Ente auf dem Rücken in einer Wasserlache liegend vor. Das Tier strampelte verzweifelt mit den Beinen, war aber nicht mehr in der Lage, sich umzudrehen. Wir konnten es durch eine beherzte Aktion retten.

Ohne unsere Hilfe wäre die kleine Ente gestorben. Bild: aktion tier, Ursula Bauer

Durch Kupieren zum Bleiben gezwungen

Die in einem weiteren, sehr kleinen Gehege eingesperrten Braut- und Mandarinenten wurden sehr wahrscheinlich kupiert. Diese beiden Wildentenarten sind extrem freiheitsliebend. Zu ihrem arttypischen Verhalten gehört unter anderem, dass sie sich viel auf Bäumen aufhalten. Das Verharren am Boden in einem verdreckten Gehege kann nur bedeuten, dass die Vögel nicht fliegen können. Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Nicht artgerechte Haltung von fast 90 Enten, Gänsen, Hühnern und Emus auf einer Matschfläche. Bild: aktion tier, Ursula Bauer
Die Braut- und Mandarinenten sind sicher verbotenerweise kupiert. Bild: aktion tier, Ursula Bauer
Nilgänse gehören zu den invasiven Tierarten. Ihre Haltung ist verboten. Bild: aktion tier, Ursula Bauer

Wildgänse

Außerdem gibt es auf dem Grundstück 2 Weißwangengänse, deren Haltung verboten ist und sogar eine Straftat darstellt. Auch die Haltung der 3 dort lebenden Nilgänse ist gesetzlich untersagt, da es sich um eine invasive Tierart handelt. Des Weiteren haben wir 4 Kanadagänse festgestellt. Diese Gänse waren nicht angemeldet, obwohl eine artenschutzrechtliche Meldepflicht besteht. Mit allen drei Wildgänse-Arten darf weder gewerblich gezüchtet noch gehandelt werden.

Die Haltung von Weißwangengänsen stellt eine Straftat dar. Bild: Ursula Bauer

Emus

Des Weiteren entspricht die Haltung von 2 Emus nicht den in einem Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegten Mindestanforderungen. Es fehlen unter anderem ein Badebecken und ein trockener Sandbadeplatz. Auch der vorgeschriebene Stall ist nicht vorhanden, so dass die empfindlichen Vögel Schnee und Kälte ausgesetzt sind.

Vernachlässigte Schafe

Auf einer angrenzenden Weide werden ca. 20 Zwergschafe gehalten. Bei allen liegt die letzte Schur mindestens 1 Jahr zurück. Dabei müssen Wollschafe mindestens einmal pro Jahr bis spätestens August geschoren werden. Aus gutem Grund, denn die dicken, stark verfilzten Wollvliese schränken die Tiere in ihrer Beweglichkeit ein und begünstigen Hauterkrankungen sowie Parasitenbefall.

Ein Teil der Schafe wurde sogar mehrere Jahre nicht geschoren. Bild: aktion tier, Ursula Bauer

Als wäre das alles noch nicht genug, leben auch noch 2 Großpferde und ein kleines Pony auf dem Gelände. Sie haben zwar eine Weide zur Verfügung, müssen jedoch auf einer Teilfläche im Matsch stehen, und einen richtigen Stall haben wir auch nicht gesehen.

Pony im Matsch. Bild: aktion tier, Ursula Bauer

Was soll das Ganze?

Der Verantwortliche ist kein Landwirt, und viele der gehaltenen Tiere sind auch keine klassischen Nutztiere. Die kleinen Ouessantschafe beispielsweise bringen höchstens 6 kg Schlachtgewicht und werden daher selten als Fleischlieferanten gehalten. Emus und Wildgänse kann man natürlich essen, aber das ist eher ungewöhnlich. Braut- und Mandarinenten gelten als reines Ziergeflügel, da ihr Fleisch nicht schmackhaft sein soll. Zeugen berichten, dass der Halter immer wieder auf Tiermärkte fahren würde. Er könnte züchten und den Nachwuchs verkaufen. Dem Besitzer mag diese ausufernde Tierhaltung Spaß machen, den betroffenen Lebewesen jedoch mit Sicherheit nicht. Für uns ist es Tierquälerei und ein klarer Fall von Animal Hoarding.

In einem Anbau mit verdreckten Scheiben werden auch noch zahlreiche Wellensittiche gehalten. Bild: aktion tier, Ursula Bauer

Unsere Sisyphosarbeit…

… trägt magere Früchte. Einer Anzeige bei mehreren zuständigen Behörden im November 2022 folgten weitere Anzeigen im Januar und Februar 2023. Dazwischen lagen zahlreiche Kontrollbesuche, die wir akribisch dokumentiert haben.

Laut Aussagen von Zeugen bestehen die Missstände schon seit Jahren. Daher halten wir die Wegnahme aller Tiere für die einzig nachhaltige Lösung. Wir haben mehrfach angeboten, im Falle einer Beschlagnahmung nicht nur die Hunde, sondern auch zahlreiche Vögel und einen Teil der Schafe aufzunehmen. Das zuständige Veterinäramt hält diesen Schritt jedoch für unverhältnismäßig.

Die übrigen involvierten Institutionen waren bisher nur auf ihren eng begrenzten Zuständigkeitsbereich fokussiert und haben nicht einmal Kontrollen durchgeführt, sondern anhand unserer Informationen entschieden, dass kein Handlungsbedarf besteht. So wurde zwar ein wenig aufgeräumt, für die Emus gibt es ein Sandbad, und der alte Kangalmix darf endlich frei herumlaufen. Im Grunde ist jedoch das meiste schlecht geblieben, und der Besitzer dieser katastrophalen Anlage kann weiterhin tun (und vor allem lassen), was ihm gefällt?

Aber wir bleiben dran – den Tieren zuliebe.