Animal Hoarding-Fall im Landkreis Teltow Fläming
aktion tier aktiv
Schon von weitem wirkt das Areal mit dem kleinen Stallgebäude, mehreren Containern, zahlreichen Zwingern und Verschlägen, Gehegen und windschiefen Unterständen ungepflegt und chaotisch. Die Bauten und Umzäunungen sind provisorisch aus unterschiedlichen Materialien zusammengeschustert. Die blanken Böden der Hundezwinger und Vogelgehege sind mit Tierfäkalien verschmutzt und verwandeln sich bei Regen in stinkende Matschflächen. Alles ist kaputt und dreckig.
Kein Umweltbewusstsein
Rechtsvorschriften gelten hier offensichtlich wenig. Für jedermann sichtbar liegen bei unseren ersten Kontrollen prall gefüllte Müllsäcke, Elektroschrott, Autoreifen und sonstiger Sperrmüll herum, Tiermist wird am Straßenrand aufgehäuft, eine rostige Tonne dient als Müllverbrennungsanlage unter anderem für lackiertes Holz und Plastik. Der Tierbestand ist ein scheinbar wahlloses Sammelsurium an Wildvögeln und Nutzgeflügel, exotischen Emus, Pfauen, Herdenschutzhunden, Doggen, Pferden und Schafen. Zeitweise lebten auch ein einsamer Trauerschwan sowie 2 Pfauen auf dem Gelände.
Weder Auslauf noch Zuwendung
Die Tierschutzhundeverordnung schreibt vor, dass einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers und mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren ist. Leider wird nicht definiert, was genau „ausreichend“ ist. Dennoch halten wir es für höchst unwahrscheinlich, dass sich der Halter täglich mehrmals mit allen 9 Hunden beschäftigt und den 7 eingesperrten bzw. angebundenen Vierbeinern genügend Auslauf verschafft. Schließlich wohnt er nicht auf dem Gelände, sondern 10 km entfernt und muss auch noch alle anderen Tiere zumindest füttern.
Wie zu erwarten ist auch die Haltung der etwa 15 Hühner, 13 Gänse und ca. 60 Enten alles andere als artgerecht. Den Wasservögeln steht kein Badewasser zur Verfügung. Enten und Gänse benötigen dies jedoch, um ihr Gefieder zu reinigen und andere, an Wasser gebundene Verhaltensweisen auszuleben. Der mit Tierfäkalien verunreinigte glitschige Boden ist nicht nur unhygienisch und begünstigt die Ausbreitung von Krankheiten, sondern stellt auch noch eine andere Gefahr für die Tiere dar: Sie können ausrutschen. So fanden wir bei einer unserer Kontrollen eine kleine Ente auf dem Rücken in einer Wasserlache liegend vor. Das Tier strampelte verzweifelt mit den Beinen, war aber nicht mehr in der Lage, sich umzudrehen. Wir konnten es durch eine beherzte Aktion retten.
Durch Kupieren zum Bleiben gezwungen
Die in einem weiteren, sehr kleinen Gehege eingesperrten Braut- und Mandarinenten wurden sehr wahrscheinlich kupiert. Diese beiden Wildentenarten sind extrem freiheitsliebend. Zu ihrem arttypischen Verhalten gehört unter anderem, dass sie sich viel auf Bäumen aufhalten. Das Verharren am Boden in einem verdreckten Gehege kann nur bedeuten, dass die Vögel nicht fliegen können. Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Wildgänse
Außerdem gibt es auf dem Grundstück 2 Weißwangengänse, deren Haltung verboten ist und sogar eine Straftat darstellt. Auch die Haltung der 3 dort lebenden Nilgänse ist gesetzlich untersagt, da es sich um eine invasive Tierart handelt. Des Weiteren haben wir 4 Kanadagänse festgestellt. Diese Gänse waren nicht angemeldet, obwohl eine artenschutzrechtliche Meldepflicht besteht. Mit allen drei Wildgänse-Arten darf weder gewerblich gezüchtet noch gehandelt werden.
Emus
Des Weiteren entspricht die Haltung von 2 Emus nicht den in einem Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegten Mindestanforderungen. Es fehlen unter anderem ein Badebecken und ein trockener Sandbadeplatz. Auch der vorgeschriebene Stall ist nicht vorhanden, so dass die empfindlichen Vögel Schnee und Kälte ausgesetzt sind.
Vernachlässigte Schafe
Auf einer angrenzenden Weide werden ca. 20 Zwergschafe gehalten. Bei allen liegt die letzte Schur mindestens 1 Jahr zurück. Dabei müssen Wollschafe mindestens einmal pro Jahr bis spätestens August geschoren werden. Aus gutem Grund, denn die dicken, stark verfilzten Wollvliese schränken die Tiere in ihrer Beweglichkeit ein und begünstigen Hauterkrankungen sowie Parasitenbefall.
Als wäre das alles noch nicht genug, leben auch noch 2 Großpferde und ein kleines Pony auf dem Gelände. Sie haben zwar eine Weide zur Verfügung, müssen jedoch auf einer Teilfläche im Matsch stehen, und einen richtigen Stall haben wir auch nicht gesehen.
Was soll das Ganze?
Der Verantwortliche ist kein Landwirt, und viele der gehaltenen Tiere sind auch keine klassischen Nutztiere. Die kleinen Ouessantschafe beispielsweise bringen höchstens 6 kg Schlachtgewicht und werden daher selten als Fleischlieferanten gehalten. Emus und Wildgänse kann man natürlich essen, aber das ist eher ungewöhnlich. Braut- und Mandarinenten gelten als reines Ziergeflügel, da ihr Fleisch nicht schmackhaft sein soll. Zeugen berichten, dass der Halter immer wieder auf Tiermärkte fahren würde. Er könnte züchten und den Nachwuchs verkaufen. Dem Besitzer mag diese ausufernde Tierhaltung Spaß machen, den betroffenen Lebewesen jedoch mit Sicherheit nicht. Für uns ist es Tierquälerei und ein klarer Fall von Animal Hoarding.
Unsere Sisyphosarbeit…
… trägt magere Früchte. Einer Anzeige bei mehreren zuständigen Behörden im November 2022 folgten weitere Anzeigen im Januar und Februar 2023. Dazwischen lagen zahlreiche Kontrollbesuche, die wir akribisch dokumentiert haben.
Laut Aussagen von Zeugen bestehen die Missstände schon seit Jahren. Daher halten wir die Wegnahme aller Tiere für die einzig nachhaltige Lösung. Wir haben mehrfach angeboten, im Falle einer Beschlagnahmung nicht nur die Hunde, sondern auch zahlreiche Vögel und einen Teil der Schafe aufzunehmen. Das zuständige Veterinäramt hält diesen Schritt jedoch für unverhältnismäßig.
Die übrigen involvierten Institutionen waren bisher nur auf ihren eng begrenzten Zuständigkeitsbereich fokussiert und haben nicht einmal Kontrollen durchgeführt, sondern anhand unserer Informationen entschieden, dass kein Handlungsbedarf besteht. So wurde zwar ein wenig aufgeräumt, für die Emus gibt es ein Sandbad, und der alte Kangalmix darf endlich frei herumlaufen. Im Grunde ist jedoch das meiste schlecht geblieben, und der Besitzer dieser katastrophalen Anlage kann weiterhin tun (und vor allem lassen), was ihm gefällt?
Aber wir bleiben dran – den Tieren zuliebe.