Nein zu Kaninchen auf dem Teller
Verbraucherschutztipps
Erst seit August 2014 werden Kaninchen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung überhaupt erwähnt, zuvor galten lediglich die allgemeinen Anforderungen an den Tierschutz. Dementsprechend grausam ist das Bild, das sich in Kaninchenmastanlagen bis heute bietet: Triste, dunkle Hallen ohne ausreichend Tageslicht und Frischluftzufuhr, darin lange Käfigreihen, in denen bis zu mehrere Tausend Tiere ähnlich wie Hühner in den mittlerweile abgeschafften Legebatterien gehalten werden. Die Käfige sind kaum größer als ein Zeichenblock, Rückzugsmöglichkeiten gibt es nicht. Die Drahtgitterböden schneiden tief in die empfindlichen Pfoten der Tiere ein, und unter den Käfigen türmen sich Kot und Futterreste. In der Luft liegt der beißende Gestank von Ammoniak, und viele Tiere leiden deswegen an Entzündungen der Augen und Atemwegserkrankungen. Die Kaninchen leiden außerdem extrem unter dem Bewegungsmangel und dem nicht artgemäßen Kraftfutter. In kürzester Zeit werden sie auf ein Schlachtgewicht von drei bis vier Kilogramm gemästet und nach wenigen Monaten geschlachtet.
Ein Großteil der Tiere stirbt jedoch schon vorher an den Folgen der Mast – Todesraten von bis zu 50% sind keine Seltenheit.
Die unter anderem von den Bundesagrarministern Horst Seehofer und später Ilse Aigner angekündigte Novelle der Haltungsverordnung und die Ausweitung für Mastkaninchen hatte lange auf sich warten lassen, immer wieder wurden Versprechungen nicht eingehalten und Tierschützer vertröstet. Umso größer war die Enttäuschung, als sie dann endlich verkündet wurde. Denn die Haltung auf Gitterböden ist nach wie vor nicht verboten, wenn auch eingeschränkt worden. Unterbringung und Pflege sollen „verhaltensgerecht gestaltet“ werden. Zweimal täglich sollen Kaninchenhalter Kontrollen durchführen, Zuchtverläufe sollen genau dokumentiert werden. Doch die Haltung im Käfig bleibt Standard, die Käfiggröße wird sich kaum verändern. So stehen einem Mastkaninchen gemäß der Verordnung 300 cm² zu, einem Zuchtkaninchen 600 cm². Das entspricht etwa der Größe von 2,5 DIN A4 Bögen. Tierschützer hatten darauf gehofft, dass Deutschland sich hier an Österreich und der Schweiz orientiert. Denn hier ist die Käfighaltung schon lange verboten. In der Schweiz darf Kaninchenfleisch aus deutschen Mastbetrieben sogar nur noch mit dem deutlich sichtbaren Warnhinweis „Aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform“ vermarktet werden.
Die Kritik an der Käfighaltung geht mittlerweile aber noch viel weiter: Bereits 2017 hat sich das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung der Käfighaltung von Mastkaninchen ausgesprochen. Doch die Europäische Kommission stellt sich einer Umsetzung bisher entgegen, und auch von der deutschen Regelung ist trotz anderslautender Ankündigung kaum eine Verbesserung zu erwarten – durch eine zehnjährige Übergangsfrist wird sich wohl bis mindestens 2024 nichts an der Situation in den Mastanlagen ändern. Doch noch immer gilt Kaninchenfleisch für viele Verbraucher als Delikatesse, besonders fettarm und fast frei von Cholesterin. Es wird daher als sehr gut geeignet für Krankenhaus- oder Diätkost verkauft; und auch die Vorstellung der Konsumenten spielt bei der Kaufentscheidung eine Rolle: Wer an Kaninchen denkt, denkt meist an grüne Wiesen, an hoppelnde Tiere, die Höhlen graben und über das Gras springen. Doch mit der Realität hat das in der Regel nichts zu tun. Die Massentierhaltung an sich lässt sich nicht mit dem Gedanken an eine auch nur annähernd artgerechte Haltung verbinden.
Das nächste Ziel muss daher also nicht die Umsetzung der Haltungsverordnung sein, sondern die Abschaffung der tierquälerischen Käfighaltung, wie sie das EU-Parlament bereits beschlossen hat. Zuallererst jedoch sind die Verbraucher gefragt, die wir immer wieder über die Herkunft des Fleisches aufklären möchten. Denn nur wenn Kaninchenfleisch nicht mehr gekauft wird, wird sich langfristig auch etwas an der Massentierhaltung ändern können. Vor allem in der Osterzeit ist das Fleisch von Kaninchen sehr gefragt.