Geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen
aktion tier informiert
Immer wieder stehen deutsche Schlachthöfe in der Kritik. Dabei geht es um unsachgemäße Betäubung, sodass Tiere bei vollem Bewusstsein geschlachtet werden, Gewalt und Brutalität wie Schläge beim Treiben, das Werfen von Tieren und der unnötige Einsatz von Elektroschockern sowie die mangelhafte Versorgung insbesondere kranker und verletzter Tiere.
Um Verstöße künftig schneller zu erkennen und wirksamer zu verhindern, plant die Bundesregierung nun eine gesetzliche Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Idee ist nicht neu: Bereits während der Amtszeit der früheren Ampel-Regierung wurde darüber diskutiert, jedoch ohne konkrete Umsetzung. Nun soll die Videoüberwachung ein zentraler Bestandteil der anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes werden, die allerdings noch nicht endgültig verabschiedet ist.
Vorgesehen ist zunächst eine Verpflichtung nur für größere Schlachthöfe, ohne dass bislang klar definiert wurde, ab welcher Betriebsgröße diese Regelung greifen soll. Kleinere Schlachtstätten sollen vorerst ausgenommen bleiben.
Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung einer Videoüberwachung, denn der Schutz von Schlachttieren muss dringend verbessert werden.

Dennoch bleiben wesentliche Fragen offen. Warum soll die Pflicht ausschließlich für große Betriebe gelten? Tierquälerei ist nicht an die Größe eines Schlachthofs gebunden und kann überall auftreten. Aus unserer Sicht sollte die Überwachung auch in kleineren Betrieben angeordnet werden können, insbesondere wenn dort bereits Missstände festgestellt wurden.
Unklar ist zudem, wie die Videoaufnahmen ausgewertet werden sollen, wer bei Verstößen informiert wird und wie schnell eine Reaktion erfolgen kann. Die Erfahrung zeigt, dass viele Veterinärbehörden personell überlastet sind und Kontrollen nicht immer engmaschig durchführen können. Zwar ist von KI-gestützten Systemen mit Echtzeitwarnungen die Rede, doch bleibt offen, wer diese Meldungen zum Beispiel an Wochenenden entgegennimmt und wie ein sofortiges Eingreifen gewährleistet werden soll. Ebenso stellt sich die Frage, wie die voraussichtlich steigende Zahl dokumentierter Verstöße tatsächlich sanktioniert werden kann.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, muss auch die Installation der Überwachungssysteme streng kontrolliert werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sämtliche tierschutzrelevanten Bereiche eines Schlachthofs erfasst werden und keine „toten Winkel“ entstehen.
Konsequent weitergedacht, wäre ergänzend eine verpflichtende Videoüberwachung beim Transport von Nutztieren sinnvoll, um eine lückenlose Kontrolle entlang der gesamten Transportkette zu gewährleisten.