Ein kleines Weihnachtswunder …
aktion tier Zossen, Brandenburg
Herr S. hatte seinen Hund bereits im Mai 2017 als vermisst gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt war er aufgrund einer Geburtstagsfeier zu Besuch in der Hauptstadt. Stiff nahm er mit, denn er wollte den Hund nicht allein Zuhause lassen. Kurzerhand nutzte der junge Rüde eine Gelegenheit und büxte aus. Mehrere Tage suchten Herr S. und seine Freunde vergeblich nach dem Tier. Stiff war vorbildlich gechippt und registriert worden, doch leider brachte auch die Suchmeldung keinen Erfolg. Herr S. musste traurig ohne seinen Hund wieder nach Hause fahren.
Fundtiere dürfen nicht einfach behalten werden!
Stiff war unterdessen in Berlin aufgegriffen worden. Herr Z. nahm das Tier bei sich auf, allerdings ohne eine Fundmeldung zu machen oder wenigstens den Chip des Hundes auslesen zu lassen.
An dieser Stelle seien einige mahnende Worte gesagt: So nett es auch ist, einem herrenlosen Tier Zuflucht zu gewähren, so darf man dieses dennoch nicht einfach behalten. Wer ein „verlorenes“ Tier an sich nimmt, muss es unverzüglich bei der Polizei oder beim Ordnungsamt abgeben. Denn gemäß dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Fundrecht sind die geltenden Vorschriften für Fundsachen auch auf Tiere anzuwenden. Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer des Tieres innerhalb von sechs Monaten nach der Fundtieranzeige, muss das Tier an ihn zurückgegeben werden. Im Fall von Stiff brachte leider erst der Zufall Hund und Herrchen wieder zusammen. Als Herrn Z. bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt Potsdam die nötigen Papiere für den American-Staffordshire-Terrier fehlten, nahm das Amt Stiff in Verwahrung und brachte ihn zu uns ins Tierheim nach Zossen, bis Herr Z. alle Auflagen erfüllt hatte.
Hier prüften wir den Chip von Stiff, und schließlich fiel auf, dass das Tier überraschenderweise gar nicht auf Herrn Z. registriert war! In einem Gespräch mit Herrn Z. stellte sich dann heraus, dass er das Tier gefunden hatte. Wir hielten umgehend Rücksprache mit dem Ordnungsamt Potsdam und nahmen Kontakt zu Stiffs eigentlichen Halter auf, der sich noch am gleichen Tag mit dem Ordnungsamt und uns in Verbindung setzte und den Hund überglücklich bei uns abholen konnte.
Wir freuen uns, dass Herr S. und sein Stiff ein gemeinsames Weihnachtsfest verbringen durften. Ein echtes kleines Weihnachtswunder 2017!
Eine Geschichte mit Happy End für Hund und Herrchen, die dennoch zwei wichtige Botschaften enthält:
Lasst eure Tiere chippen! Ohne dies wäre Stiff vermutlich nie wieder nach Hause gekommen und sein Besitzer auf ewig in Ungewissheit geblieben.
Ein Fundtier muss immer dem Ordnungsamt oder der Polizei gemeldet werden. Das ist Pflicht – nicht nur aus Rücksicht auf Tier und Besitzer, die wieder zusammenfinden möchten, sondern auch gesetzlich.