Ungesicherte Balkone: lebensgefährlich für Katzen!
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„Mein Kater ist brav, der springt nicht vom Balkon“. Aussagen dieser Art hören wir fast täglich. Ebenso häufig sind jedoch auch Anrufe von verzweifelten Katzenbesitzern, deren Tiere gerade noch auf der Dachterrasse oder auf dem Balkon in der Sonne dösten und jetzt schwer verletzt im Innenhof auf dem Asphalt liegen.
Katzen können jederzeit vom Balkon springen oder stürzen – egal aus welchem Stockwerk. Bewusst oder aus Versehen, weil sie zum Beispiel auf der Brüstung herumklettern und den Halt verlieren. Manchmal springen die Tiere auch im Jagdfieber einem Schmetterling oder Vogel hinterher.
Ein Sturz oder Sprung muss nicht immer mit Verletzungen oder dem Tod enden. Grundsätzlich gilt aber: Je tiefer der Fall, desto sicherer der Tod. Selbst ein unglücklicher Sturz aus dem ersten Stock kann Knochenbrüche, innere Blutungen oder einen Genickbruch zur Folge haben. Und auch wenn eine Katze glimpflich davongekommen ist, kann sie derart geschockt und traumatisiert sein, dass sie in Panik flüchtet, sich tagelang versteckt und mitunter sogar für immer verschwindet.
Gerade bei Stadtwohnungen in Mehrfamilienhäusern, wo der Stubentiger nicht einfach nach Draußen gelassen werden kann, bieten Dachterrassen und Balkone für die Tiere die einzige Möglichkeit, sich an der frischen Luft aufzuhalten. Ein spezielles Katzennetz zur Absicherung ist aus Tierschutzgründen jedoch eine absolute Grundvoraussetzung. Wie die zahlreichen Abstürze zeigen, scheint dies allerdings vielen Haltern nicht klar zu sein. Sie scheuen die Kosten und Mühen, wollen den Balkon nicht `verschandeln´ oder unterschätzen schlichtweg die Gefahr, die ihrem Tier droht.
Weder landet eine Katze immer auf den Füßen, noch verfügt sie über sieben Leben. Daher sollten verantwortungsbewusste Katzenhalter ihre Tiere nicht unnötig gefährden und die Dachterrasse oder den Balkon grundsätzlich mit einem Netz absichern.
Den Anlass für diesen kurzen Bericht gab ein für mich sehr aufrüttelndes Erlebnis. Ich wohne in Berlin in einer Dachgeschosswohnung im fünften Stock. Als ich kürzlich aus dem Fenster sah, entdeckte ich eine Orientalische Kurzhaarkatze, die auf dem Dach des Nachbarhauses in schwindelerregender Höhe herumspazierte. Sie kam von einem komplett ungesicherten Balkon. Mir stockte der Atem, da das Tier bis an den äußersten Rand schlich und dort anfing, in der Dachrinne nach irgendetwas Interessantem zu angeln. Vielleicht nach einer Fliege. Ich rechnete damit, dass die Katze gleich den Halt verlieren, etwa 12 Meter in die Tiefe stürzen und auf dem Pflaster des Hofes aufschlagen würde. Plötzlich drehte die Mieze den Kopf in meine Richtung. Vielleicht hatte ich aus Versehen einen erschreckten Laut von mir gegeben. Dann kam sie neugierig übers Dach auf mich zu, wobei sie mehrmals auf den glatten Ziegeln fast ausgerutscht und Richtung Dachkante geschliddert wäre. Ich hielt es für besser, mich unsichtbar zu machen, damit die Katze auf weitere gefährliche Klettereien verzichtet. Nachdem ich herausgefunden hatte, wer in der entsprechenden Wohnung wohnt, machte ich die Katzenhalterin darauf aufmerksam, dass ihr Tier auf dem Dach in Lebensgefahr schwebt. Die Frau reagierte tiefenentspannt, ihr Interesse war gleich null.
Bedauerlicherweise gibt es keine Tierschutz-Katzenverordnung, die unter anderem das Absichern von Balkonen vorschreibt. Wir hatten aus gutem Grund unsere vorletzte Kampagne diesem Thema gewidmet. Gäbe es eine entsprechende gesetzliche Bestimmung, könnte ich die Halterin anzeigen und sie müsste ein Katzennetz anbringen. So habe ich leider keine Handhabe, dem Tier zu mehr Sicherheit zu verhelfen.