Schmuck aus Papageienfedern beschlagnahmt
Bei der Kontrolle stellte der Zoll fest, dass die Federn von Gelbbrustaras und Grünflügelaras stammten. Beide Arten sind in Südamerika heimisch und fallen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens. Danach sind Einfuhren in die EU nur mit artenschutzrechtlicher Genehmigung erlaubt. Weder der Verkäufer noch die Käuferin konnte diese Dokumente vorlegen, und der Kopfschmuck wurde sichergestellt.
In der Modeindustrie gab es über einen langen Zeitraum den Trend, eine Feder am Hut zu tragen. Unzählige Vögel wurden dafür getötet. Um zu unterbinden, dass Vögel ihrer Feder wegen getötet werden, wurde das Artenschutzgesetz verabschiedet. Demnach darf keine geschützte Art getötet werden und es dürfen auch keine Teile von geschützten Arten entnommen werden.