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Ist das nicht Wurst?
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Ist das nicht Wurst?

Verbraucherschutztipps

Diese Ferkel haben die Tortur nicht überlebt. Sie sterben bevor sie gemästet worden sind. Foto: Jan Peifer
Wenn es um vegetarische oder vegane Alternativen zu Fleischprodukten geht, gibt es immer wieder Ärger um die Bezeichnungen. Denn mit Wurst, Schnitzel, Frikadellen oder Braten würden Verbraucher nur Fleisch und Wurstwaren verbinden, so das Argument der Befürworter eines Verbots solcher Bezeichnungen für pflanzliche Produkte. Zu groß wäre das Risiko einer „Verbrauchertäuschung“. Doch diese Strategie konnte sich nicht durchsetzen. Nach langen Diskussionen auf vielen Ebenen entschied das EU-Parlament 2020: Der Veggie-Burger darf weiter Burger heißen, eine Wurst muss nicht aus Fleisch sein, und auch das Schnitzel muss nicht vom Tier kommen, um diesen Namen zu tragen. Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte das Vorhaben ab, die Kennzeichnungsregeln für pflanzliche Fleischalternativen zu verschärfen.
Ein Bericht von Jan Peifer

Zwar sind die Vorgaben des EU-Lebensmittelrechts deutlich: Die Kennzeichnung und auch die Namensgebung von Lebensmitteln darf den Käufer nicht täuschen. Ein vegetarisches oder rein pflanzliches Lebensmittel sollte daher mit einem Zusatz wie vegetarisch oder pflanzlich bzw. „nach Art einer/s“ gekennzeichnet sein. Allerdings zeigen Studien wie auch eine repräsentative Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, dass Konsumenten fleischhaltige und vegetarische oder vegane Produkte nur äußerst selten verwechseln. Viele Verbraucher halten es für sinnvoll, wenn der Produktname einen deutlichen Hinweis auf die pflanzliche Herkunft beinhaltet, wie z.B. „vegetarische/vegane Bratwurst“. Grundsätzlich befürworten Konsumenten aber demnach vor allem Bezeichnungen, die auf das tierische Produkt Bezug nehmen, wie eben Schnitzel, Currywurst oder Bolognese-Sauce. Dies ist ein Hinweis darauf, dass viele Vegetarier und Veganer nicht wegen des Geschmacks oder der Konsistenz auf Fleischburger und Co. verzichten, sondern aus anderen Beweggründen.

Die meisten Menschen geben als Motivation für eine pflanzliche Ernährung bzw. den Verzicht auf Fleisch ethische Gründe wie den Tierschutzgedanken an, weitere Gründe sind die weltweite Ernährungssituation, Klimaschutz oder die Gesundheit.

Besonders der Geschmack ist etwas, an das sich viele vegan und vegetarisch Lebende gern zurückerinnern. Der heutige Stand der Entwicklung ermöglicht der Lebensmittelindustrie, genau diesen Geschmack nun auch mit dem Einsatz von rein pflanzlichen Inhaltsstoffen zu erzielen. Daher begrüßten nicht nur Verbraucherverbände, sondern ebenso der Handel und auch die Gastronomie, dass vegetarische Würstchen nicht mehr als „längliche pflanzliche Rolle“ und vegane Burger nicht mehr als „pflanzliches Formstück“ verkauft werden müssen.

Die Debatte erinnert an einen anderen Streit, der vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden wurde.

Im Jahr 2007 urteilte dieser, dass pflanzliche Alternativen zu Kuhmilch, wie sie heute in jedem Café und jedem Supermarkt erhältlich sind, nicht „Milch“ heißen dürfen. Diese Bezeichnung dürfen demnach nur Produkte tragen, die aus dem Euter eines Tieres stammen. Die Alternativprodukte aus Soja, Reis oder Hafer müssen als „Drinks“ verkauft werden. Dieses Urteil sorgte jedoch nicht nur für Unmut, sondern auch für Spott und Häme. Denn Begriffe wie Sonnenmilch, Scheuermilch oder Dichtmilch für Reifen gehören seit Jahrzehnten zu unserem Sprachgebrauch. Für Verbraucher ist es vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar, wann und warum in Bezug auf die Bezeichnung von Lebensmitteln solch unterschiedliche Regelungen gelten. Dies gilt insbesondere, weil vegetarische und vegane Alternativen seit Jahren unaufhaltbar sowohl im Handel als auch in der Gastronomie ihren festen Platz gesichert haben und diesen immer weiter ausbauen. So hat zuletzt etwa die Deutsche Bahn für Schlagzeilen gesorgt, als sie als eines der letzten großen Unternehmen mit gastronomischem Angebot angekündigt hatte, nach einer Testphase vegane Gerichte dauerhaft in den Speiseplan der Bordbistros aufzunehmen. Bisher war das vegane Angebot meist beschränkt auf trockene Brötchen und Blattsalate. Mittlerweile werden in allen Speisewagen vegane Currywurst, vegane Wraps und Currygerichte angeboten. Das Unternehmen wirbt damit, dass nun mehr als 50% der Speisen vegan oder vegetarisch sind. Damit zeigt die Deutsche Bahn, dass mit einem einfachen Kniff eine große Wirkung erzielt werden kann. Denn viele Gerichte sind ohne die Fleischkomponente vegetarisch oder vegan.

Die Auswahl an veganen Produkten ist mittlerweile riesig. Foto: Veganz
Die Auswahl an veganen Produkten ist mittlerweile riesig. Foto: Veganz

Wenn das Fleisch durch eine Alternative ersetzt wird, entsteht ohne großen Aufwand ein rein pflanzliches Hauptgericht. Ein einfaches Beispiel hierfür ist eines der beliebtesten Fastfood-Gerichte der Deutschen, die Currywurst mit Pommes Frites. Selbst in vielen Fußballstadien wird diese heute auch ohne Fleisch angeboten, sodass auch vegane Sportfans auf ihre Kosten kommen.

Versuchen Sie doch einmal, keine neuen Gerichte und Zusammenstellungen zu kreieren, sondern sich an den Rezepten aus Standard-Kochbüchern zu bedienen. Viele beliebte Gerichte sind seit jeher vegetarisch oder vegan oder lassen sich durch den Austausch oft einer einzigen Zutat veganisieren. Ersetzen Sie z.B. den Speck auf dem Flammkuchen oder in den Bratkartoffeln durch gewürfelten Räuchertofu. Oder verwenden Sie statt tierischem Hackfleisch für die Bolognese eine der vielfach erhältlichen pflanzlichen Alternativen. Sie werden sehen: Den Geschmack erhalten alle diese Gerichte und Produkte durch die Zubereitung, durch die Gewürze und die Garzeit. Wenn Sie Ihre Bolognese traditionell zubereiten, sie mit Wein und Gemüsefond ablöschen und mit den richtigen Kräutern lange genug sanft köcheln lassen, wird niemandem auffallen, dass Sie ein veganes Essen gezaubert haben. Probieren Sie es doch gleich einmal aus!

Spaghetti mit Tomaten und Oliven. Bild: timolina/Freepik