Eingesperrt und ausgenutzt Noch immer Wildtiere in deutschen Zirkussen
Eingesperrt und ausgenutzt
Tierschützer begrüßten daher den Entscheid, denn eine Umsetzung hätte die Haltung eben dieser nicht genannten Arten weiter legitimiert. Nur wenige Länder in Europa erlauben noch die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen. Neben Deutschland gibt es in Spanien und Italien, der Schweiz, Großbritannien und der Türkei kein nationales, also allgemeingültiges Verbot. In mehr als 20 Staaten dagegen sind Wildtiere im Zirkus nicht mehr erlaubt, einige Länder gehen sogar noch weiter. So verbieten Griechenland, Bosnien-Herzegowina und Zypern tierische Auftritte in der Manege vollkommen.
Warum Deutschland sich mit einem Verbot so schwer tut, ist nicht nur Tierschützern völlig unverständlich.
Über 100 Städte und Gemeinden behelfen sich daher seit Jahren mit Auftrittsverboten und verpachten keine Auftrittsflächen mehr an Zirkusbetriebe, die Wildtiere mitführen. Einer aktuellen Untersuchung zufolge leiden fast 90% der exotischen Tiere, die aus Zirkusbetrieben in Europa gerettet werden konnten, unter körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. Bei acht von zehn Tieren wurden gleich mehrere Leiden festgestellt. In der Studie wurden 73 Tiere untersucht, die in den letzten Jahren mindestens ein Jahr in einem Zirkus auftreten mussten. Rund die Hälfte von ihnen hatte sichtbare äußerliche Verletzungen, Löwen und andere Großkatzen etwa vom gewaltsamen Entfernen der Krallen. Jedes vierte Tier zeigte deutliche Verhaltensstörungen, einige verletzten sich aus Verzweiflung selbst. Ähnlich wie in der Massentierhaltung führen die Haltungsbedingungen zu solchem Zwangsverhalten der Tiere und sind ein deutlicher Hinweis für eine nicht artgerechte Unterbringung.
Im Jahr 2014 wurde das Säugetiergutachten des Landwirtschaftsministeriums aktualisiert, nach dem u.a. auch die Unterbringung von Tieren in Zoos geregelt ist. Zirkustiere jedoch profitieren davon nicht. So muss beispielsweise einem Löwenrudel von fünf Tieren im Zoo eine Fläche von mindestens 500m² zur Verfügung stehen. Bedenkt man, dass die Reviergröße eines Rudels in freier Wildbahn bis zu 500km² betragen kann, ist selbst diese Mindestgröße lächerlich klein. Die Mindestanforderung für das Außengehege von Zirkuslöwen jedoch beträgt mit 50m² gerade einmal die Größe einer kleinen Wohnung, und das auch nur für vier Stunden pro Tag. Den Rest der Zeit dürfen sie ganz legal in ihren Verschlag im Zirkuswagen eingesperrt werden, wo sie auf ihren nächsten Auftritt warten müssen.
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden sollen und ihnen keine Schmerzen und Schäden zugefügt werden dürfen. Wie in vielen anderen Bereichen wird das Gesetz auch hier seinem Anspruch gerecht. Darüber hinaus werden Zirkustiere nur von der sogenannten Zirkusleitlinie des Landwirtschaftsministeriums geschützt. Diese gibt zwar eine Minimalanforderung an die Haltung und Unterbringung vor, gilt aber nur als Empfehlung. Daher werden selbst diese Mindestvorgaben oft nicht erfüllt. Angesichts der Untätigkeit der Gesetzgebung bleibt daher nur jeder Einzelnen und jedem Einzelnen, keine Zirkusse mit Wildtieren zu besuchen. Denn nur so können wir zeigen: Wir wollen keine Wildtiere im Zirkus!
Auch die immer wieder vorkommenden Unfälle sind auf mangelhafte Haltungsbedingungen zurückzuführen. So wurden in den letzten 20 Jahren EU-weit mehr als 300 Zwischenfälle mit Zirkustieren dokumentiert, über die Hälfte davon in Deutschland.