left 
Tiere aus dem Ausland mitbringen?
reload
arrow_down

Da gibt es einiges zu beachten!

Tiere aus dem Ausland mitbringen?

Foto: Jan Peifer
Die meisten von uns haben diese oder eine ähnliche Situation im Urlaub schon einmal erlebt: Ein kleines Streunerkätzchen oder ein zutraulicher Hund bettelt am Straßenrand oder im Café um Aufmerksamkeit, erst schüchtern, dann immer mutiger. Irgendwann lässt sich der eine oder andere erweichen und schenkt dem Tier ein wenig menschliche Zuneigung, streichelt es oder gibt ihm etwas zu essen. Mit jeder Zuwendung wird die Hoffnung auf mehr größer und immer schwerer fällt es, die Tiere zu enttäuschen. Gerade im Süden und Südosten Europas gehören herrenlose Tiere, die auf den Straßen leben, zum Alltag. In einigen Ländern werden Straßentiere mit Liebe und Respekt behandelt, in anderen ganz und gar nicht. In vielen europäischen Ländern gibt es sogenannte Tötungsstationen, so etwa in Ungarn, Rumänien, Spanien oder teils auch in Frankreich. Hier werden Straßentiere vorrangig aus Seuchenschutzgründen eingesammelt, kurzzeitig verwahrt und – wenn sie nicht abgeholt werden – getötet.
Ein Bericht von Jan Peifer

Manche Länder zahlen Prämien für jedes in einer Tötungsstation abgegebene Tier, in Rumänien sind es beispielsweise 75 Euro pro Hund oder Katze. Dies ruft Tierjäger auf den Plan und schürt nicht nur unter den Haustierbesitzern Angst um ihre Freigänger. Auch mit diesem Wissen sind besonders tierliebe Touristen sehr empfänglich für mitleiderregende Straßentiere. Nicht selten kommt schnell der Wunsch auf, eines der Tierchen mit nach Hause zu nehmen, um ihm ein besseres Leben zu ermöglichen.

Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Zunächst sollte wie bei jeder Anschaffung eines Haustieres immer die Frage im Vordergrund stehen, ob ein Tier zur eigenen Lebenssituation passt. Ein Haustier bedeutet immer die Übernahme von Verantwortung und auch von möglicherweise nicht unerheblichen Kosten. So kann ein Hund, abhängig von der Größe, im Lauf seines Lebens Kosten von 15-30.000 Euro verursachen, eine Katze 11.000-15.000 Euro. Hinzu kommen möglicherweise nötige medizinische Behandlungen auch aufgrund einer besonderen Vorgeschichte im Ausland.

Gerade Krankheiten, die durch fehlende Impfungen ausbrechen, treiben hier oft die Kosten in die Höhe. Auch zum Schutz vor solchen Krankheiten sind die Zollvorschriften sehr streng. Insbesondere aus Sorge vor der Einschleppung und Verbreitung von Tollwut gelten für die Einreise von Heimtieren die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Diese sehen u.a. vor, dass jedes zur Einreise vorgesehene Tier durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein muss, in Ausnahmefällen durch eine Tätowierung. Zwingend sind auch gültige Impfpapiere, aus denen vor allem ein umfassender Tollwutschutz hervorgeht. Eine Erstimpfung zum Beispiel eines Jungtieres muss bei der Einreise mindestens drei Wochen zurückliegen. In Einzelfällen kann zusätzlich ein aktueller Bluttest verlangt werden, der den Tollwutschutz bestätigt. Außerdem ist ein EUHeimtierausweis nötig bzw. bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land eine amtliche Veterinärbescheinigung, in die auch die Mikrochipnummer bzw. Tätowierung eingetragen ist. Auch das Alter muss glaubhaft nachgewiesen werden, mindestens 15 Wochen müssen junge Tiere alt sein, um einreisen zu dürfen. Wenn das Tier aus einem sogenannten nichtgelisteten Drittland stammt, liegt das Mindestalter bei sieben Monaten. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise China, Marokko und die Türkei.

Vor allem im Ausland sind Straßenhunde oft anzutreffen. Foto: Jan Peifer
Von solchen „Touristenattraktionen“ sollte zum Wohl der Tiere Abstand genommen werden. Foto: Jan Peifer
Foto: Jan Peifer

In jedem Fall muss ein Tier von einer verantwortlichen Person begleitet werden, es darf also nicht einfach nur als Gepäck aufgegeben werden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann durch den Amtstierarzt eine mehrmonatige Quarantäne angeordnet werden. Auch können die Tiere ins Herkunftsland zurückgeschickt oder im schlimmsten Fall sogar eingeschläfert werden. Wer versucht, diese Vorschriften zu umgehen und Tiere nicht anmeldet, riskiert nicht nur, dass ihm die Tiere abgenommen werden, sondern muss auch mit hohen Kosten rechnen. Wer sich dazu entschlossen hat, einem Tier aus dem Ausland ein neues Zuhause zu bieten, sollte sich daher schon im Reiseland gut informieren. Ganz auf Nummer sicher geht, wer sich zuerst einmal in einem Tierheim vor Ort seines Wohnsitzes umschaut. Denn auch hier warten zahllose Tiere auf eine zweite Chance. •

EU und weitere europäische Länder:

Die Einreise mit Tieren aus diesen Ländern ist noch relativ leicht. Junge Tiere müssen mindestens 15 Wochen alt sein, sie müssen gechipt sein und brauchen einen Impfnachweis. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis notwendig, in dem der Besitzer und auch die Nummer des Mikrochips vermerkt sind.

Gelistete Drittstaaten:

Diese Liste umfasst mehr als 40 Länder, darunter die USA und Japan. Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen muss hier bei der Einreise eine schriftliche Erklärung der Begleitperson vorliegen, dass das Tier nach der Einreise nicht den Besitzer wechseln soll. Außerdem darf die Einreise nur auf direktem Wege geschehen.

Nichtgelistete Drittstaaten:

Für die Einreise mit Tieren aus Ländern dieser Kategorie sind die Vorschriften am strengsten. Zu diesen Ländern gehören u.a. Thailand, China, Türkei und Marokko. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die anderen Länder, Tiere müssen allerdings mindestens sieben Monate alt sein. Zusätzlich müssen mit einem Bluttest Antikörper gegen Tollwut nachgewiesen werden. Außerdem muss ein internationales Tiergesundheitszertifikat mitgeführt werden. Die Einreise ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen zugelassen.