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Fundtier Straßenkatze
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Fundtier Straßenkatze

aktion tier informiert

Jede Straßenkatze hat einen Eigentümer und ist daher ein Fundtier. Bild: © Ursula Bauer
Die Bundestierschutzbeauftragte Silvia Breher hat im Februar 2026 in einem Schreiben an kommunale Spitzenverbände klargestellt, dass freilebende Straßenkatzen als Fundtiere gelten. Diese Erkenntnis ist weder neu, noch wird sich dadurch viel ändern.
Ein Bericht von Ursula Bauer,
Geschäftsstelle aktion tier Berlin

Straßenkatzen sind ehemalige Hauskatzen, die entweder ausgesetzt oder entlaufen und dann verwildert sind. Rechtlich bleibt die Person Eigentümer, die die Katze gehalten hat. Das Aussetzen eines Tieres oder das Unterlassen der Suche nach einem entlaufenen Tier ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Weder das eine noch das andere führt dazu, dass das Eigentum am Tier endet. Nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch kann Eigentum nicht durch ein rechtswidriges Verhalten aufgegeben werden. Auch Katzen, die auf der Straße geboren werden, gelten rechtlich nicht als Wildtiere, sondern weiterhin als Haustiere. Das Eigentum an diesen Jungtieren geht gemäß § 935 Bürgerliches Gesetzbuch auf die Eigentümer der Elterntiere über. Damit haben grundsätzlich alle Straßenkatzen einen Eigentümer, auch wenn sie sich aktuell außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs befinden. Rechtlich werden sie daher als Fundtiere eingeordnet. Diese Einordnung wurde bereits im Jahr 2018 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Auch die Straßenkatzen-Nachkommen gehören rechtlich dem Eigentümer (Aussetzer) der Elterntiere. Bild: © Ursula Bauer
Das Eigentum an einem Tier kann man nur auf legalem Wege zum Beispiel durch Schenkung oder Verkauf aufgeben. Bild: © Ursula Bauer

Zuständigkeit

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Städte und Gemeinden als Fundbehörde für Fundtiere zuständig. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese aufgenommen, untergebracht und tierärztlich versorgt werden und müssen auch sämtliche entstandenen Kosten tragen, wenn sich kein Besitzer ermitteln lässt, der dafür geradesteht.

In der Regel werden zur Unterhaltung der sogenannten Tiersammelstellen (behördliche „Fundbüros für Tiere“) Fundtier-Verträge zum Beispiel mit örtlichen Tierheimen geschlossen und entsprechende Vergütungen verhandelt.

Also ab in die Tiersammelstelle?

Theorie und behördliche Praxis klaffen, wie so oft, auch hier auseinander. Wer meint, dass er nun jede Straßenkatze als Fundtier in einer Tiersammelstelle abgeben kann, wird mit Sicherheit enttäuscht werden. Unabhängig davon, dass eine dauerhafte Unterbringung im Tierheim für freiheitsgewöhnte, scheue Straßenkatzen mit sehr geringer Vermittlungschance nicht tiergerecht ist, wäre ein Aufnahmeanspruch angesichts leerer öffentlicher Kassen und begrenzter Kapazitäten der entsprechenden Einrichtungen praktisch kaum durchsetzbar.

aktion tier-Mitarbeiterin A. Sieme bei der Sicherstellung verwaister Straßenkatzen-Babys. Bild: © aktion tier, A. Gewily

Außerdem haben manche Kommunen sogar trotz ihrer Verpflichtung gegenüber „normalen“ Fundtieren keine geeignete Tiersammelstelle, zum Beispiel in einem Tierheim, unter Vertrag, sondern kooperieren etwa mit kleinen Tierpensionen, die räumlich stark eingeschränkt sind. Zum Teil gibt es sogar nur ein paar Zwinger auf dem städtischen Bauhof. Katzen werden dann oft gar nicht aufgenommen und Finder mit dem Verweis abgewimmelt, es handele sich bestimmt um eine private Freigängerkatze, die schon wieder nach Hause findet.

Was bringt die aktuelle Klarstellung?

Wir begrüßen die offizielle Feststellung der Bundestierschutzbeauftragten Breher gegenüber den Kommunen, dass Straßenkatzen als Fundtiere zu behandeln sind. Auch wenn eine Aufnahme in Tiersammelstellen oft weder sinnvoll noch möglich ist, hoffen wir, dass die Gemeinden nun wenigstens stärker in die Pflicht genommen werden, zur Lösung der bundesweiten Straßenkatzenproblematik beizutragen. Wünschenswert wären beispielsweise die dauerhafte Finanzierung von Futterstellen, Kastrationsgutscheine, die Unterstützung von Pflegestellen für kranke Tiere und Katzenbabys sowie, falls noch nicht vorhanden, die Einführung der Kastrationspflicht in Kombination mit Chip- und Registrierpflicht für Privatkatzen mit Freigang (Katzenschutzverordnungen).

Projekt KITTY zeigt, wie es geht.

Dass durchdachte, konsequente Maßnahmen wirken, zeigt das aktion tier-Projekt „Kitty“. Seit 2002 lindert es das Leid von Straßenkatzen effektiv durch Kastration, medizinische Versorgung und kontrollierte Fütterung. Mit bundesweiten Stützpunkten, engagierten Ehrenamtlichen und mehreren Mutter-KindStationen bietet das Projekt nicht nur direkte Hilfe, sondern fördert auch langfristig Katzenschutz, Aufklärung und Prävention. Dank des Paderborner Modells, der von aktion tier initiierten ersten Katzenschutzverordnung Deutschlands, haben inzwischen über 1.700 Städte und Gemeinden eine Kastrationspflicht für Freigänger eingeführt, wodurch zumindest die lokalen Straßenkatzenbestände nachhaltig reduziert werden.

KITTY zeigt eindrucksvoll, wie Tierschutzprojekte wirksam helfen können. Dennoch müssen Behörden ihrer Verantwortung gegenüber Straßenkatzen als Fundtiere gerecht werden und in Zukunft stärker mithelfen, denn Tierschutzinitiativen allein können das bundesweite Problem nicht lösen.

Den aktion tier-Flyer zum Thema „Projekt Kitty“ können Sie kostenfrei anfordern unter shop(at)aktiontier.org oder telefonisch unter 030 3011162-55 oder auf der Website www.aktiontier.org im Downloadbereich herunterladen.