Viele Tierschutzverstöße bei privaten Haltern
Rund zwei Drittel der gemeldeten Verstöße wurden 2016 durch Halter von Katzen, Hunden und anderen Haustieren begangen. Gewerbliche Tierhaltungen sind überwachungspflichtig, für private Tierhalter gibt es diese Pflicht nicht. Das Betreten eines Grundstücks durch die Behörden erfordert eine richterliche Anordnung, was Kontrollen nach einer Anzeige erschwert. Hintergrund vieler Anzeigen sind nach Aussagen der Veterinärämter Nachbarschaftsstreitigkeiten, doch etwa die Hälfte der gemeldeten Fälle hat einen triftigen Grund. Dazu gehören nicht nur Katzen oder Hunde auf zu kleinem Raum oder in Zwingerhaltung, auch überforderten Tierhaltern begegnen die Kontrolleure häufiger. Oft ist diesen nicht bewusst, dass sie gegen Vorschriften verstoßen. Tierärzte appellieren daher auch weiterhin an Angehörige und Kontaktpersonen insbesondere von sozial schwächeren Menschen, Missstände aktiv anzusprechen und den Behörden zu melden.