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Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Kassel
Von der neuen Katzenschutzverordnung sind sowohl die rund 2.500 Streunerkatzen auf dem Stadtgebiet betroffen als auch ca. 5.000 Hauskatzen mit Freigang. Diese dürfen nur noch unbeaufsichtigt ins Freie gelassen werden, wenn sie kastriert, registriert und gekennzeichnet sind. Für reine Wohnungskatzen greift die Verordnung zunächst noch nicht. Die Stadt erhofft sich von der Kastrationspflicht eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands freilebender Katzen sowie eine Kontrolle der Population, denn so können auch Tierheime und weitere Tierschutzvereine entlastet werden.