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Tierquälerei für Wachteleier
Für Wachteln gibt es keine dezidierte Haltungsverordnung, daher auch kaum rechtliche Handhabe. Dennoch haben mehrere große Handelsketten den Verkauf von Wachteleiern aus drei dokumentierten Betrieben in Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein nach Veröffentlichung der Aufnahmen gestoppt. Mehr als zehntausend Tiere wurden hier in viel zu kleinen Käfigen gehalten, sie zeigten extreme Verhaltensstörungen und Verletzungen. Auch ohne Haltungsverordnung gilt für Wachteln das Tierschutzgesetz, gegen das hier verstoßen wurde. Gegen die Betriebe stellten die Tierschützer daher Strafanzeige.