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Bundestierschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen
Im Einzelnen hält sie die Novelle für den Bereich der Schlachthöfe für zu wenig aussagekräftig, außerdem für die Anbindehaltung von Milchkühen und die zu gering ausgefallenen Beschränkungen für Amputationen wie das Abschneiden der Schwänze von Ferkeln unzureichend. Vor allem die vielen Ausnahmen von geplanten Verschärfungen beunruhigen Kari. So soll etwa die ganzjährige Anbindehaltung erst in zehn Jahren verboten werden, für Betriebe mit bis zu 50 Rindern soll die sogenannte Kombihaltung weiter erlaubt sein. Rinder dürfen danach weiter angebunden gehalten werden, wenn sie tageweise ins Freie dürfen.