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Die Macht der Bilder
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Die Macht der Bilder

Fotos rütteln auf

Foto: © Jan Peifer
Seit über 20 Jahren ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und damit Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Das Tierschutzgesetz ist hierfür das wichtigste Instrument und liefert gemeinsam mit den EU-Richtlinien die Grundlage für die strengsten Tierschutzstandards der Welt. Wenn man das Tierschutzgesetz wörtlich nimmt und auch nach seinem Inhalt auslegt, dürfte es die Massentierhaltung in ihrer heutigen Form nicht geben. Denn laut Gesetz darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerz, Leid oder gar der Tod zugefügt werden. Kein Tier darf verstümmelt werden, ihm der Schnabel, der Ringelschwanz oder die Hörner abgeschnitten werden, nur um den stressbedingten Kannibalismus in der Enge der Mastställe vorzubeugen. Es dürfte in der Schweinezucht keine Kastenstände und in Milchkuhställen keine Anbindehaltung geben, um die Tiere zu fixieren.
Ein Bericht von Jan Peifer

Hört man, was Vertreter der Agrarlobby öffentlich über die Zustände in der deutschen Nutztierhaltung verbreiten, sollte es den Tieren besser nicht gehen können. Der Präsident des Bauernverbandes behauptete vor einigen Jahren auf der Grünen Woche in Berlin: „Es gibt keine Massentierhaltung in Deutschland, allenfalls große Ställe mit Wellnessbereichen“. Auch ein Vergleich mit Touristen, die es sich auf einem Kreuzfahrtschiff gutgehen ließen, fiel in diesem Zusammenhang. Mit Behauptungen wie diesen versucht die Agrarlobby sich selbst zu legitimieren. Doch die Realität sieht anders aus. Immer wieder sorgen Bilder für Aufsehen, die die Zustände in deutschen Ställen ungeschönt zeigen. Nicht ohne Grund sind solche Ställe in der Regel vom Blick der Öffentlichkeit abgeschirmt. Es liegt nicht im Interesse der Mastbetriebe, dass Bilder aus dem Inneren ihrer Betriebe veröffentlicht werden. Denn mit den Werbeversprechen und Marketingbildern der Werbung und auf den abgepackten Produkten im Supermarkt haben diese nichts zu tun. Doch was motiviert die Menschen hinter diesen Bildern?

Foto: Jan Peiffer
Foto: Jan Peiffer

Auf den ersten Blick erscheinen die Auseinandersetzungen von Tierschutzvereinen, Tierrechtlern und Aktivisten auf der einen Seite und der mächtigen Agrarlobby auf der anderen Seite wie ein Kampf gegen Windmühlen

Regelmäßig werden den Aktivisten Manipulationen vorgeworfen. Tiere seien bewusst erschreckt und aufgescheucht, verletzte oder tote Tiere von den Aktivisten selbst für die Aufnehmen drapiert worden. Erst wenn sich die Echtheit der Bilder gar nicht mehr abstreiten lässt, werden die betroffenen Betriebe als schwarze Schafe dargestellt. Sie seien keinesfalls repräsentativ und könnten insgesamt keine Anhaltspunkte für Kritik an der Tierhaltung liefern. Die Strafverfolgung, Behörden und Justiz sind dabei wenig hilfreich: Verfahren werden eingestellt oder verlaufen im Sande; wird doch einmal ein Landwirt zur Verantwortung gezogen, ist die Strafe oftlächerlich gering. Der öffentliche Druck allerdings, den Medienberichte erzeugen können, ist beträchtlich. Oftmals führen dokumentierte Missstände in Mastbetrieben dazu, dass Handelsketten Produkte von betroffenen Anbietern aus dem Sortiment nehmen. Dies kann dazu führen, dass aus wirtschaftlichen Gründen der Betrieb eingestellt werden muss. Selbst wenn die Verantwortlichen juristisch nicht haftbar gemacht werden, bedeutet dies, dass in diesen Betrieben keine Tiere mehr gequält werden.

Die Milchindustrie will nicht, dass solche Bilder in die Öffentlichkeit kommen. Foto: © Jan Peifer
Die Milchindustrie will nicht, dass solche Bilder in die Öffentlichkeit kommen. Foto: © Jan Peifer
Die Milchindustrie will nicht, dass solche Bilder in die Öffentlichkeit kommen. Foto: © Jan Peifer

Rechtlich gesehen ist die Arbeit der Aktivisten nicht immer eindeutig zu bewerten.

In der Regel aber ist den veröffentlichten Skandalen eines gemein: Zwar machen sich die Aktivisten eines Hausfriedensbruchs schuldig, in dem sie sich unerlaubt Zutritt verschaffen. Die dokumentierten Missstände jedoch werden als rechtfertigender Notstand gewertet, das Tierwohl ist höher zu werten als das Hausrecht; das öffentliche Interesse gilt als überragend. Diese Rechtsauffassung ist nicht allgemeingültig und muss immer wieder bestätigt werden. Jedoch bekräftigt sie grundlegend das Anliegen der Tierrechtler. Mitgefühl für unsere Mitgeschöpfe, Einsatz für Gerechtigkeit, Wahrnehmen auch von gesellschaftlicher Verantwortung, auch das Erreichen von Erfolgserlebnissen – alle diese Beweggründe motivieren dazu, ein Bewusstsein zu schaffen und zu verbreiten.