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Stadttauben – durch Eiertausch Tierleid verhindern!
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Stadttauben – durch Eiertausch Tierleid verhindern!

aktion tier informiert

Foto: © Ursula Bauer
In Städten sind verwilderte Haustauben allgegenwärtig. Sie sitzen in Nischen in Bahnhöfen, betteln in Fußgängerzonen um Futter und nisten auf den kleinsten Mauervorsprüngen. Nicht verwunderlich also, dass sich im Mai eine Stadttaube über einem Tor an unserer aktion tier Geschäftsstelle ein Nest gebaut hatte.
Ein Bericht von Ursula Bauer,
Geschäftsstelle aktion tier Berlin

Ein Nest ist bei diesen Vögeln kein großes Ding. Ein paar Ästchen reichen, schon ist es fertig. Als die Taube dann fast ununterbrochen darauf saß, war klar – hier wird gebrütet. Da Stadttauben, wenn sie nicht in einem betreuten Schlag leben, ein gefahrvolles, entbehrungsreiches und ungesundes Leben führen, entschieden wir, die Vermehrung unseres Täubchens zu verhindern.

Wir besorgten uns Dummy-Eier aus Vollkunststoff, die den Taubeneiern verblüffend ähnlich sehen. Etwa 5 Tage nachdem der Vogel mit dem Brüten begonnen hatten, kletterten wir auf eine Leiter, nahmen die beiden echten Eier aus dem Nest und ersetzten sie durch zwei Plastikeier. Die aufgescheuchte Taube kam nach ein paar Minuten zurück und brütete weiter, als sei nichts geschehen.

Echte Taubeneier im Nest. Foto: © aktion tier, Ursula Bauer
Während des Eiertauschs wartet das Täubchen ungeduldig auf dem Dach. Foto: © aktion tier, Ursula Bauer

Wie ging es weiter?

Die entnommenen Eier legten wir für 30 Minuten ins Gefrierfach und entsorgten sie dann im Biomüll. Unsere Taube blieb dann noch 16 Tage auf den Kunsteiern sitzen. Als nach der gängigen Brutzeit von 18-21 Tagen keine Küken schlüpften, verließ sie das Nest, und wir konnten alles entfernen. Fast unmittelbar danach flogen mehrere Täuberiche in unseren Hinterhof ein und balzten, was das Zeug hält. Unser Täubchen war ständig auf der Flucht vor den aufdringlichen Bewerbern und hatte gar keine Zeit, sich von der anstrengenden Brutzeit zu erholen.

Stadttauben sind sehr standortstreu, sodass kurze Zeit später wieder zwei Eier im Nest lagen. Das war jedoch kein Problem, sie wurden einfach wieder ausgetauscht. Auf diese Weise betreiben wir eine effektive Geburtenkontrolle, die jeder leicht nachmachen kann.

Ist der Eiertausch erlaubt?

Alle europäischen Wildvögel, also auch Wildtauben wie Ringeltaube und Türkentaube, sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützt. Es ist unter anderem verboten, deren Eier oder Küken aus den Nestern zu entnehmen. Bei Stadttauben handelt es sich jedoch nicht um Wildvögel, sondern um die domestizierte Form der im Mittelmeerraum natürlicherweise vorkommenden wildlebenden Felsentaube (Columba livia). Aus dieser Wildtaube wurden mehr als 800 Rassen von Haustauben gezüchtet, die unter anderem als Flugtauben (Brieftauben), zur Fleisch- und Eierproduktion oder zu Ausstellungszwecken gehalten werden. Stadttauben sind also ursprünglich Nutz- oder Haustiere, welche vorrangig durch Aussetzen verwildert sind und gelernt haben, in unseren Städten zu überleben. In diesem Fall ist eine tierschutzkonforme Geburtenkontrolle durch Eiertausch erlaubt.

Nach dem Eiertausch brütete die Taube weiter. Foto: © aktion tier, Ursula Bauer

Bitte helfen Sie mit!

Es ist besser und humaner, die Eier auszutauschen, anstatt sie mitsamt dem Nest zu entfernen. Die Tauben würden bei Vernichtung ihres Nestes in Panik verschwinden und einen neuen Nistplatz suchen, Eier legen und brüten. Diesmal wahrscheinlich ohne die Möglichkeit, eine Vermehrung durch Eiertausch zu verhindern. Den Wechsel der Eier bemerken die Tiere jedoch nicht und bleiben weiter an dem Brutplatz, manchmal sogar ein Leben lang, was bei Stadttauben etwa 3 Jahre dauert.

Ein Stadttaubenpaar kann bis zu 6-mal pro Jahr je 2 Küken großziehen. Dass wären 12 Jungtauben pro Jahr, von denen zumindest in unseren Innenstädten aber nur ca. 10%, also etwas mehr als 1 Vogel überleben. Alle anderen verhungern, werden überfahren oder von Greifvögeln geschlagen.

Verblüffend ähnlich — rechts echte Eier, links Kunsteier. Foto: © aktion tier, Ursula Bauer
Tote Jungtaube in der Stadt. Foto: © aktion tier, Ursula Bauer

Wenn wir die Chance haben, so viel Tierleid zu verhindern, indem wir die harmlosen Tiere in unserer Nähe zum Beispiel auf dem Balkon, auf dem Dachboden oder, wie bei uns, über dem Torbogen dulden und durch den einfachen Austausch der Eier eine effektive Geburtenkontrolle zu betreiben, dann sollten wir sie nutzen. Herzlichen Dank!

Taubenbrut aus dem Balkon

Wie verhalte ich mich richtig

Wenn ein Taubenpärchen gerade ein Nest baut, aber noch keine Eier vorhanden sind, darf man die Anfänge entfernen und tierfreundliche Maßnahmen wie das Verschließen einer Nische oder das Abdecken freier Ecken ergreifen, damit nicht erneut mit einem Nestbau begonnen wird.

Diese Stadttaube nistet in einer Nische auf einem Balkon. Foto: © Ursula Bauer
Die beiden Eier wurden schon länger bebrütet. Foto: © Ursula Bauer
Etwa 10 Tage altes Taubenküken. Foto: © Ursula Bauer
Nach 5 Wochen sind die Jungen fast flügge. Foto: © Ursula Bauer

Entdecken Sie ein Nest mit 2 Eiern, welche höchstens 6 Tage bebrütet wurden, dann tauschen Sie diese am besten, wie vorhin beschrieben, durch Plastik- oder Gipseier aus. Falls Sie nicht zur Geburtenkontrolle bereit sind, können Sie auch das ganze Nest entfernen und neuerlichen Nestbau verhindern. Bitte nie ein einzelnes Ei mitsamt dem Nest entfernen. Tauben sind genetisch darauf programmiert, immer zwei Eier zu legen. Wenn sie daran gehindert werden, weil plötzlich das Nest weg ist, bleibt das herangereifte Ei im Körper stecken und kann zu einer lebensbedrohlichen sogenannten Legenot führen. 

Wurden die beiden Eier im Nest länger als 6 Tage bebrütet, haben sich darin empfindungsfähige Embryonen entwickelt. Nun muss der Schlupf der Küken sowie die Dauer der Aufzuchtphase von 4-6 Wochen abgewartet werden. Danach kann das Nest abgeräumt werden. Gleiches gilt für ein Nest mit Küken. Alle Tiere, also auch Stadttauben und deren Nachwuchs, sind nach dem Tierschutzgesetz geschützt. Wer sie ohne vernünftigen Grund tötet oder ihnen aus Rohheit Schmerzen und Leiden verursacht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.