Tierschutz 2025
Zwischen Erwartungen und Realität
Ein Beispiel dafür ist die Tierhaltungskennzeichnung. Hier soll eine geplante Reform für den Verbraucher mehr Transparenz und Sicherheit bieten. Die Kennzeichnung der Haltung hat jedoch keine direkte Auswirkung auf die Zustände in Mastanlagen, Schlachthöfen oder auf Viehtransporten. Im Gegenteil – mit der Zuweisung eines bestimmten Labels wird der Haltungsstufe ein Wert zugesprochen, dem sie bei Weitem nicht gerecht wird. So bedeutet „Stufe 1“ auf den ersten Blick lediglich, dass das Tier im Stall gehalten wurde. Erst auf den zweiten Blick wird aber deutlich: Die unterste Stufe der TierwohlKennzeichnung ist nichts anderes als die Bestätigung, dass gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden, sofern es überhaupt welche gibt. Dabei ermöglichen die Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Vorgaben gerade erst die industrielle Massentierhaltung in ihrer heutigen Ausprägung und sind damit für Tierleid in unermesslichem Ausmaß verantwortlich. Wirtschaftliche Interessen in der Tierhaltung stehen weiterhin an erster Stelle. So sollen etwa Regelungen hinsichtlich der Genehmigung von Stall(um-)bauten vereinfacht oder ganz gestrichen werden. Dies ist vor allem für Landwirte eine große Erleichterung. Ein weiteres Beispiel ist die Videoüberwachung von Schlachthöfen. Sie war ein wichtiger Teil der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes der Ampelregierung und eine Reaktion auf die immer wiederkehrenden Horrormeldungen aus deutschen Schlachtbetrieben, die wiederum meist auf verdeckte Aufnahmen von Tierschutzaktivisten beruhten. Eine Videoüberwachung von Schlachthöfen soll nun lediglich noch geprüft werden.

Auch Tiere in Versuchslaboren erhalten keinen weiteren Schutz. Für wissenschaftliche Tierversuche hingegen soll ein eigenes Gesetz erlassen werden.
Dieses soll im Zusammenhang mit Innovationsfreiheit stehen. Es wird erwartet, dass die Hürden zur Durchführung von Tierversuchen weiter fallen werden. Weitere wichtige Themen fehlen völlig in der Ausrichtung einer neuen Politik. Hierzu gehört die Regulation von grausamen Tiertransporten ebenso wie ein verbindliches Verbot der Anbindehaltung von Kühen. Vielen Tierschützern ist besonders eine Personalie ein Dorn im Auge. Denn der neue Landwirtschaftsminister Alois Rainer ist als gelernter Metzger alles andere als unvoreingenommen, wenn es um tierschutzrelevante Themen geht. Dies zeigte sich bereits unmittelbar nach der Amtsübernahme mit der Ankündigung, das Amt der Bundestierschutzbeauftragten streichen zu wollen.
Auch wenn dieser Vorschlag nach breiter Kritik vorerst vom Tisch zu sein scheint, sorgte er mit Äußerungen für Aufsehen, die denen seines Vorgängers Cem Özdemir genau entgegenstehen. Hatte Özdemir sich noch für die Einführung einer neuen Abgabe von bis zu 10 Cent pro Kilogramm Fleisch – also eine Art Fleischsteuer – ausgesprochen, so hält Rainer sinkende Fleischpreise für möglich und möchte dieser Entwicklung nichts entgegensetzen.

Auch in der immer wieder aufflammenden Debatte um die Ernährung in Kindergärten und Schulen bezog er bereits klar Stellung und warnte vor einer rein vegetarischen Ernährung. Angesichts dieser Punkte wird das Engagement vieler Tierschützer, Vereine und Verbände auch in der kommenden Legislaturperiode erneut auf eine harte Probe gestellt werden.

