Discounter unter Druck
Verbraucherschutztipps
Unterstützt wird diese Entwicklung von einem allgemeinen Bewusstseinswandel: Mit 56% gibt mehr als die Hälfte der Bevölkerung an, ganz bewusst zumindest teilweise auf Fleisch zu verzichten (sogenannte Flexitarier). Darüber hinaus wird insgesamt ein großer Teil der Konsumenten immer kritischer gegenüber der industriellen Produktion von Lebensmitteln, und so wundert es nicht, dass nicht nur das Sortiment vegetarischer und veganer Produkte in den Supermärkten und Discountern immer größer wird, sondern auch der Anteil von biozertifiziertem Joghurt, Milch etc.
Bio ist hipp, kaum ein Restaurant kann es sich darüber hinaus noch leisten, ohne fleischfreie Mahlzeiten auf den Speisekarten zu werben, kaum ein Discounter konnte sich dem Druck widersetzen, vegetarische oder vegane Fleischersatzprodukte anzubieten. Mittlerweile haben sogar die großen Fleischproduzenten die Anhänger einer tierleidfreien Ernährung als Zielgruppe erkannt und bieten Leberwurst, Salami und Frikadellen auch ohne Fleisch an. Der Umsatz, der mit Fleischersatz erzielt wird, liegt mittlerweile bei einigen Unternehmen fast so hoch wie derjenige, der mit dem Verkauf von Wurst und Fleisch gemacht wird, Tendenz weiter steigend. Hauptargumente für den Verkauf sind dabei ein gutes Gewissen beim Kauf und beim Essen sowie gesundheitliche Aspekte – ohne geschmackliche Einbußen. Was dabei allerdings gern verschwiegen wird: Ein großer Teil des Eiweißes in den Ersatzprodukten ist (noch) nicht pflanzlicher Herkunft, sondern wird aus Hühnereiweiß gewonnen. Die für die Herstellung benötigten Mengen sind dabei so groß, dass hierbei gerne auf günstige Eier aus der Boden- oder Käfighaltung zurückgegriffen wird. Mit dem Kauf
unterstützt der Käufer also zwar nicht mehr die intensive Tierhaltung etwa von Schweinen, die für die traditionelle Fleischwurst nötig ist. Den Hühnern jedoch, deren Eier verarbeitet werden, geht es dabei nicht besser. Alternative Proteinquellen wie Hülsenfrüchte aber finden zunehmend ebenfalls immer mehr Verwendung.
Wer also die Massentierhaltung nicht unterstützen möchte und aus diesem Grund zur fleischfreien Wurst greift, sollte genau hinsehen, welches tierische oder pflanzliche Eiweiß sich in dem gewünschten Produkt verbirgt. Ein Blick auf die Zusammensetzung und vor allem die Herkunft eines Produktes sollte aber auch abgesehen von Fleischersatzprodukten nicht vergessen werden. Die große Nachfrage nach Bioprodukten, welche uns ein riesiges Angebot im Supermarkt beschert, hat nämlich einen kleinen Haken: Das Angebot der lokalen und regionalen Anbieter reicht bei weitem nicht aus, um diese zu decken. Zu günstigen Preisen, da in großen Massen produziert, werden daher Bioprodukte aus den Nachbarländern, etwa den Niederlanden, ebenso auch von deutlich weiter her importiert. Dies bedeutet aber unter anderem, dass die CO2-Belastung und damit der ökologische Fußabdruck eines biozertifizierten Importprodukts mitunter weitaus höher sind, als der eines nicht zertifizierten Lebensmittels aus heimischer Produktion. Außerdem gehen mit den hohen Importmengen Subventionen einher, die man als Konsument nicht immer unbedingt unterstützen möchte. Solche Aspekte spielen in Werbung und Marketing der Konzerne keine Rolle – hier ist ein mündiger Verbraucher gefragt.
Wer bewusst einkaufen und sich und der Umwelt etwas Gutes tun möchte, sollte möglichst auf tierische Produkte verzichten und darüber hinaus auf ein größtenteils regionales und saisonales Angebot zurückgreifen. Auch wenn heutzutage nahezu jedes Produkt zu jeder Zeit und überall verfügbar ist, sollte der gesunde Verstand nicht zugunsten bunter Werbeprospekte ausgeschaltet werden. Denn das Angebot von Lebensmitteln wird sich auch weiterhin nach unserer Nachfrage richten – und nur mit gutem Gewissen lässt sich auch gut genießen.
Milch muss aus dem Euter kommen
Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof. Der „Verband Sozialer Wettbewerb“ hatte einen bekannten Produzenten pflanzlicher Alternativen zu u.a. Käse und Joghurt aus Kuhmilch verklagt.
Begründung:
Verbraucher könnten durch Bezeichnungen wie Sojamilch oder Tofubutter verwirrt werden und versehentlich zum falschen (veganen) Produkt greifen. Die Richter gaben dem Kläger Recht, denn Bezeichnungen wie Milch, Butter, Käse und Joghurt dürfen nach europäischem Recht ausschließlich von Lebensmitteln tierischen Ursprungs getragen werden. Das Urteil gilt allerdings tatsächlich nur für Milchersatzprodukte; Schnitzel, Wurst und Braten dürfen weiterhin auch in der pflanzlichen Variante ihren Namen tragen. Und ob, wenn man den Wortlaut so genau nehmen will, die Verbrauchertäuschung z.B. bei Jägerschnitzel nicht relevanter ist (obwohl ein Schnitzel vom Jäger wohl selbst ein leidenschaftlicher Fleischesser beim Aufgeben der Bestellung im Lokal kaum erwarten wird), bleibt dahingestellt.