Klagerecht für Berliner Tierschützer
Derzeit wird ein entsprechender Gesetzesentwurf vorbereitet. So soll anerkannten Organisationen ermöglicht werden, gegen behördliche Verwaltungsakte im Sinne des Tierschutzes auch vor Gericht vorzugehen. Außerdem sollen sie bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften und vor Erteilung von Genehmigungen, zum Beispiel für Bauvorhaben von Mastanlagen oder Tierversuchslaboren, die Gelegenheit zur Akteneinsicht und Stellungnahme bekommen. Reicht eine Organisation Klage dagegen ein, kann das Vorhaben ganz erheblich verzögert werden. Aus diesem Grund versuchen Agrarindustrie und Lobby bundesweit, ein Klagerecht für Tierschützer zu verhindern. Acht Bundesländer, darunter Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bremen haben ein solches Klagerecht dennoch bereits erfolgreich eingeführt.