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Kennzeichnung schützt vor Verlust
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Kennzeichnung schützt vor Verlust

Kurz & Bündig

Hauskatzen mit Freigang sollten grundsätzlich gechippt und kastriert sein. Foto: © Ursula Bauer
Des Tierbesitzers Angst – der Liebling ist ausgerückt und kommt nicht mehr heim. Eine Horrorvorstellung, für die man besser gewappnet sein sollte. Wohl dem, der sein Tier ge-kennzeichnet und zudem registriert hat.
Ein Bericht von Dr. Tina Hölscher,
Tierärztin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

Das erhöht die Chance deutlich, den Streuner möglichst rasch wieder zurückzubekommen. „Sowohl Hunde- als auch Katzenhalter können ihrem Tier vom Tierarzt einen Mikrochip unter die Haut spritzen lassen. Das kostet nicht die Welt und ist völlig ungefährlich“, beschreibt Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., eine Variante, sein Tier eindeutig zu kennzeichnen. Die Implantation an sich ist kaum schmerzhafter als eine normale Spritze. Der Chip wird auf der linken Halsseite ohne Narkose implantiert und kodiert eine 15-stellige Zahlenkombination, die man dann beim Haustierregister eintragen lassen sollte. Wird der Vierbeiner aufgegriffen, können Tierärzte, Tierheime oder auch Polizeistationen den Chip auslesen und sofort einem Besitzer zuordnen, der dann auch gleich angerufen werden kann. Einziges Manko: geortet werden kann das Tier mittels des Mikrochips nicht.

Der Mikrochip birgt übrigens noch einen weiteren Vorteil: Moderne Haustierklappen können ihn auslesen und lassen nur den Hund oder die Katze ins Haus, deren Chipnummer in der Klappe eingespeichert ist. Außerdem müssen Hund und Katze, die mit dem Besitzer außerhalb Deutschlands auf Reisen gehen, ohnehin zwingend gechippt sein. Ohne Mikrochip dürfen sie nämlich nicht zurück nach Deutschland einreisen. Und heimkommen will man dann ja doch irgendwann, sei es nach dem Ausbüchsen oder der Urlaubsreise.