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Küken schreddern weiterhin erlaubt
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Küken schreddern weiterhin erlaubt

Foto: Jan Peifer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Töten von Küken bleibt bis auf weiteres erlaubt.
Ein Bericht von Jan Peifer

Jedes Jahr sterben alleine in Deutschland rund 50 Millionen männliche Küken, weil sie für die Eierproduktion nicht gebraucht werden und als Masthähnchen für die Fleischindustrie uninteressant sind – sie wachsen zu langsam. Noch immer ist die Technik nicht ausgereift, um ihr Geschlecht schon vor der Entwicklung des Embryos festzustellen. Bis es soweit ist, dürfen die ungewünschten männlichen Küken am ersten Tag ihres Lebens getötet werden. Allerdings ist nicht länger das wirtschaftliche Interesse der Brütereien ein rechtfertigender Grund. Sobald eine geeignete Technik zur Verfügung steht, muss das Prozedere sofort geändert werden. Das Gericht stellte damit das Tierwohl höher als die wirtschaftlichen Interessen, auch wenn das Töten von Küken vorerst erlaubt bleibt.