Diskussion: Kein Biosiegel für Halalfleisch!
Verbraucherschutztipps
Vorschriften zur Schlachtung jedoch finden sich ebenso wenig wie konkrete Regelungen für die Haltung von Tieren. Im Gegensatz zu den vielen Verbandssiegeln gibt das EU-Siegel nur Mindeststandards für z.B. eine bestimmte Verfügbarkeit von Platz oder Stallausstattung vor. Allerdings legt die Verordnung fest, dass Leid und Schmerz für sogenannte Nutztiere während des gesamten Lebens – und also auch bis zur Schlachtung – so gering wie möglich gehalten werden müssen. Eine betäubungslose Schlachtung aber, so entschied der Europäische Gerichtshof, könne dies nicht garantieren. Ein Ziel der Bio-Vorschriften sei es, das Vertrauen der Konsumenten in entsprechend mit dem Bio-Siegel gekennzeichnete Produkte zu wahren und zu rechtfertigen. Die Verbraucher sollten sicher sein können, dass Erzeugnisse mit dem EU-Bio-Siegel die höchsten Normen im Tierschutz erfüllen. Eine Schlachtung ohne Betäubung könnte diesem Anspruch nicht gerecht werden, daher dürfen tierische Produkte, die auf diese Weise erzeugt werden, kein Biosiegel tragen. Dieses Urteil sorgte für kontroverse Reaktionen, vor allem in religiösen Kreisen war die Verwirrung groß.
Halal sind im Islam alle Erzeugnisse (und auch Dienstleistungen, Verhaltensweisen etc.), die nach religiösen Vorschriften erlaubt sind. Für den Bereich der Ernährung und insbesondere von Fleischerzeugnissen bedeutet dies: Gläubige Muslime dürfen nur das Fleisch bestimmter Tiere verzehren, diese müssen zusätzlich nach muslimischen Vorgaben geschlachtet werden. Hierzu gehört auch, dass der Schlachtvorgang von Muslimen durchgeführt werden muss und dass das Tier durch Ausbluten nach dem Durschneiden der Luft- und Speiseröhre sowie der beiden Schlagadern sterben muss.
Wer sich mit der Halal-Bezeichnung und dem Biosiegel beschäftigt, stellt schnell fest, wo das Problem liegt. Halal ist keine geschützte lebensmittelrechtliche Bezeichnung, daher gibt es auch keine einheitlich festgelegten Kriterien, die ein Halal-Produkt erfüllen muss.
Halal-Schlachtungen finden in Deutschland in der Regel nicht ohne Betäubung statt.
Dass der Koran eine vorhergehende Betäubung des Tieres verbietet, ist jedoch ein weit verbreitetes Vorurteil: Ob ein Schlachttier vor der Tötung betäubt werden darf, wird nicht durch den Koran bestimmt, sondern durch Religionsgelehrte, welche die Schrift auslegen. Der Tierschutz spielt im Islam eine wichtige Rolle. Vielen Nicht-Muslimen ist auch dies nicht bewusst. So heißt es im Koran, dass „es eine zwingende Verpflichtung für die Muslime ist, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich oder bewusst physische oder psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten“. Unter Berufung auf dieses Gebot verlangt z.B. das Siegel des Europäischen Halal-Zertifizierungsinstitut (EHZ) sogar ausdrücklich eine Betäubung vor dem Kehlenschnitt. Das Schlachten ohne Betäubung ist in Deutschland verboten, nur unter strengen Auflagen werden z.B. für muslimische Metzger Ausnahmen erteilt. Halal-Schlachtungen in Deutschland finden auch bisher und unabhängig von der Zertifizierung fast ausschließlich mit Betäubung statt. Die Schlagzeile „Kein Biosiegel für Halalfleisch“ ist daher mit Vorsicht zu genießen, denn das Fleisch von Tieren, welche etwa nach den Vorgaben des EHZ geschlachtet wurden, darf auch weiterhin beide Auszeichnungen tragen.
Das Urteil hilft hoffentlich dabei, etwas Licht in den SiegelWald zu tragen. Wenn fortan ein Halal – und ein Biosiegel auf der Verpackung zu finden sind, kann der (muslimische) Verbraucher sicher sein, dass das Tier vor der Schlachtung betäubt wurde.