Geplante Reform der Hundeverordnung
Rechte und Pflichten von Hundebesitzern
Einer der Hauptpunkte des Entwurfs der neuen Hundeverordnung, die 2021 bundesweit in Kraft treten könnte, sieht eine deutlichere Gassi-Geh-Pflicht für Hundebesitzer vor. So soll es verpflichtend sein, einem Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers zu gewähren.
Auch soll es ein Ausstellungsverbot für Hunde geben, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, die z.B. erblich bedingt Schmerzen erleiden, Schäden unterliegen oder denen Körperteile oder Organe amputiert wurden.
Darüber hinaus soll es neue Regeln für Hundezüchter geben. Hunde dürfen nicht zu lange alleine gelassen werden und müssen ausreichend Bewegung bekommen. Private und professionelle Hundezüchter sollen sich mindestens vier Stunden pro Tag um Welpen kümmern, um diese behutsam an Menschen zu gewöhnen. Höchstens drei Würfe (also drei Hündinnen mit Welpen) dürfen pro Züchter gleichzeitig betreut werden.
Die „Anbindehaltung“ von Hunden soll grundsätzlich verboten werden. Eine dauerhafte Zwinger- oder Anbindehaltung ist in Deutschland bereits verboten.
Machen Sie mit bei der Unterschriftenaktion von aktion tier – menschen für tiere e.V.!
Geben auch Sie Ihre Stimme für ein artgemäßes Leben von Hunden. Laden Sie die Unterschriftenliste herunter und drucken Sie diese aus. Machen Sie Ihre Angaben und geben Sie die Liste an Ihre Familie, an Freunde und Nachbarn weiter. aktion tier möchte diese Initiative gerne unterstützen und die gesammelten Listen noch in diesem Jahr an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aushändigen.