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Berlin lässt Schweinehaltung überprüfen
Weil die Zustände in vielen deutschen Schweinemastanlagen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, sondern eindeutig gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung verstoßen, strebt der Berliner Senat eine Normenkontrollklage an. Damit beruft sich der Senat auf ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht. Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen das unzureichende Platzangebot und fehlende Liegemöglichkeiten in den Ställen, wodurch das Ausleben artspezifischer Grundbedürfnisse von Schweinen unterdrückt wird. Wenn die Karlsruher Richter die Klage annehmen, könnte ein jahrelanges Verfahren folgen.