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Zirkus-Affe Robby vor Gericht
Das Lüneburger Verwaltungsgericht hatte daher bereits im vergangenen Jahr entschieden, das Tier in einer Auffangstation unterzubringen, in der Robby den Umgang unter Artgenossen lernen und führen sollte. Der Direktor des Zirkus, in dem Robby noch immer lebt, wollte dies nicht hinnehmen und zog in die nächste Instanz. Mittels eines Eilantrags konnte er erreichen, dass der Schimpanse wenigstens bis zum Entscheid des Berufungsverfahrens in seinem Zirkus bleiben durfte. Das Oberverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob Robby dort auch seinen Lebensabend verbringen muss oder er doch noch aus dem Zirkus geholt wird.