Erst 3, dann 9, dann …?
Animal Hoarding Fall in Sachsen-Anhalt
Eigentlich ist die momentane Tierzahl noch überschaubar. Zumindest im Vergleich zu unseren größten Animal Hoarding-Fällen mit 120 Katzen in einem ehemaligen Bauernhof in Wölmsdorf (Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg) oder über 100 Hunden in einer Kaserne bei Vitzeroda (Wartburgkreis in Thüringen).
Aber zwei der ersten Vierbeiner sind im Laufe der vergangenen fünf Jahre gestorben. Also hat Frau M. acht neue angeschafft. Auch der chaotische Gesamteindruck sowie die „messiehaft“ wirkende Unterbringung und Haltung sämtlicher Tiere lässt alle Alarmglocken läuten. Das „Anwesen“ besteht aus zwei alten Häusern, von denen eines inzwischen teilweise eingestürzt und daher unbewohnbar ist. In dem noch intakten Gebäude lebt die Halterin zusammen mit ihren neun mittel- bis großen Mischlingshunden. Durch die schon lange nicht mehr geputzten Fenster kann man das Durcheinander im Inneren erahnen. Vor allem im Sommer sollen üble Gerüche und Schwärme von Fliegen nach draußen dringen.
Gassigehen kennen die Hunde nicht. Lediglich der mit Gerümpel, Abfall und Bauschutt übersäte Hinterhof steht ihnen zur Verfügung. Diese lieblose und in keiner Weise artgerechte Haltung, die eher wie das Wegsperren von Strafgefangenen wirkt, verstößt gegen Tierschutzgesetz und Tierschutzhundeverordnung. Letztere schreibt zum Beispiel in §2 vor, dass Hunden ausreichend Auslauf im Freien gewährt werden muss, damit sie sich ordentlich bewegen und neue Reize aufnehmen können. Allerdings meint „ausreichend Auslauf“ nicht das Herauslassen auf einen Hinterhof. In unserem Fall ist dieser auch noch nach allen Seiten blickdicht abgeriegelt, so dass die Tiere nicht einmal nach draußen sehen können.
Die mangelnde Bewegung und die ewig gleiche, reizarme Umgebung hat schon Spuren hinterlassen. So sind die meisten Hunde auffallend gereizt und haben sich zu Dauerbellern entwickelt. Zeugen erzählen außerdem von regelmäßigen, fürchterlichen Beißereien, die bestimmt Verletzungen nach sich ziehen.
Über dem kleinen Hof liegt ein strenger Geruch, da er als Hundeklo dient.
Zwischen den zahlreichen Haufen liegen auch noch Pferdeäpfel, denn ein brauner Wallach muss sich diesen „Lebensraum“ mit den Hunden teilen. Er steht apathisch in einer Ecke auf ein paar Strohhalmen unter einem löchrigen Stofffetzen, der wohl als Witterungsschutz gedacht, aber gänzlich unzureichend ist. Das Pferd wird fast ständig von den gelangweilten Hunden angebellt und angegriffen, hat keine Möglichkeit auszuweichen und kommt nie zur Ruhe.
Durch eine Mauer vom Hundehof getrennt gibt es einen weiteren kleinen Auslauf, in dem ein zweites Pferd in Einzelhaft lebt. Etwa 2/3 der Fläche ist mit Kot bedeckt, und auch in dem an die Hauswand gebauten Unterstand häufen sich die Pferdeäpfel. Die Haltung der beiden Rosse verstößt gravierend gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die Leitlinien zur Pferdehaltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). So wird ihr Bedürfnis nach Bewegung und Sozialkontakt nicht ansatzweise befriedigt. Sie stehen ohne Artgenossen und werden nach Zeugenaussagen nur im Sommer etwa zweimal im Monat für eine Stunde draußen spazieren geführt. Das kann dem Bewegungstier Pferd niemals genügen, und es ist davon auszugehen, dass bereits körperliche Beeinträchtigungen wie Schäden am Bewegungsapparat, Atemwegsprobleme oder Stoffwechselstörungen vorhanden sind.
Die Dorfgemeinschaft ist vom Hundegebell, den ständigen Beißereien und der durch den Tierkot hervorgerufenen Geruchsbelästigung zunehmend genervt. Es wurden zwar schon mehrfach verschiedene Behörden informiert. Passiert ist jedoch nichts. Natürlich tun den Menschen die Pferde und Hunde auch leid. Schließlich erleben sie hautnah mit, wie mit der wachsenden Tierzahl die Betreuung ab- und Verhaltensauffälligkeiten zunehmen. Gleichzeitig wächst aber auch die Sorge, dass die ziemlich wilden Hunde ausbrechen und jemanden beißen könnten.
Das Veterinäramt wurde von uns informiert.
Die eklatanten Verstöße gegen zahlreiche Tierschutzvorschriften wurden direkt nach unserer Tierschutzkontrolle im Oktober durch unseren versierten Rechtsanwalt Herrn Geßler in einer Anzeige formuliert und, zusammen mit einer aussagekräftigen Fotodokumentation, an das zuständige Veterinäramt geschickt. Auch auf die angesichts der steigenden Tierzahl und zunehmenden Verwahrlosung des Anwesens bestehenden Gefahr des Animal Hoarding wurde ausdrücklich hingewiesen. Krankhaftes Tiersammeln lässt sich nur bekämpfen, wenn bereits im Ansatz konsequent durchgegriffen wird. In diesem Fall würde das die behördliche Fortnahme aller Tiere in Verbindung mit einem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot bedeuten.
Vor dem Hintergrund, dass bisher trotz Anzeigen durch Dorfbewohner keine sichtbaren Verbesserungen in der Tierhaltung zu erkennen sind, hat unser Anwalt außerdem darauf hingewiesen, dass Amtstierärzte eine Garantenstellung innehaben. Wenn sie über Tierschutzvergehen informiert werden, sind sie verpflichtet zu handeln. Andernfalls verstoßen sie selbst wegen Unterlassung gegen §2 des Tierschutzgesetzes und können deshalb angezeigt werden.
Kurz vor Drucklegung haben uns die Nachbarn darüber informiert, dass alle Tiere am 25. November durch Behördenvertreter in Begleitung der Polizei abgeholt wurden. So hat zumindest dieses Tierdrama durch unseren Einsatz ein Ende gefunden.