Antibiotikaverbot sorgte für Verwirrung unter Tierhaltern
Kommentar
Hintergrund des zur Abstimmung gebrachten Antibiotikaverbots ist die gefährliche Bildung von sogenannten multiresistenten Keimen. Obwohl das Verbot in erster Linie auf die Antibiotikagabe in der Massentierhaltung abzielte, wären aber offenbar alle Tiere von dem Gesetz betroffen gewesen. Es sollten alle Antibiotika für Tiere verboten werden, die von der WHO (World Health Organization) als für den Menschen besonders wichtig eingestuft werden. Dabei ging es konkret um ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3. und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden, auch bei einzelnen Notfällen. Tiermediziner schlugen Alarm und sahen das Leben vieler Haustiere in Gefahr. Denn gerade bei Ohren- oder Lungenentzündungen durch Bakterien oder andere bakterielle Infektionen kommt man ohne die Gabe von Antibiotika nicht weiter.
Resistenzen werden aber eben auch beim Konsum von Fleisch an den Menschen weitergegeben. So ist es in der Massentierhaltung vielerorts durchaus üblich, zum Beispiel gesunden Hühnern Antibiotika vorbeugend zu verabreichen, damit sie bei den schlechten Haltungsbedingungen nicht erkranken. Wenn Hühner stallweise und damit oft unterdosiert Antibiotika aufnehmen, entwickeln sie multiresistente Keime, die wiederum Infektionen auslösen können, gegen die auch Antibiotika dann nicht mehr helfen.
In Europa sterben ca. 33.000 Menschen pro Jahr aufgrund von Resistenzen, durch die Antibiotika nicht mehr wirken.
Es gab Unstimmigkeiten in der Darstellung des vorgesehenen Gesetzes
Der Europa-Abgeordnete der Grünen, Martin Häusling, der ein Antibiotika-Verbot für Tiere begrüßte, betonte in einem offenen Brief an den Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt), dass sich das mögliche Verbot nicht auf die Einzeltierhaltung auswirken würde und schon gar nicht Haustiere beträfe, sondern ausschließlich für die Massentierhaltung greifen würde. Hier hätte es eine irreführende Kommunikation gegeben. Auf der anderen Seite lassen sich in der betreffenden EU-Verordnung 2019/6 Tiere juristisch nicht nach Arten unterscheiden. Und dies reklamierte wiederum die Bundestierärztekammer, die erklärte, dass die Ausnahmeregelung für die Gabe von Antibiotika an Haustiere somit erst einmal als Änderung in der EU-Verordnung erfasst werden müsste. Und da die bürokratischen Mühlen bekanntermaßen langsam mahlen, wäre in der Tat zu befürchten gewesen, dass dann doch auch Haustiere für einen langen Zeitraum von einem Antibiotika-Verbot betroffen wären.
Entwarnung für Haustierbesitzer
Im EU-Parlament wurde dann im September über das Antibiotikaverbot abgestimmt. Mehrheitlich stimmten die Abgeordneten gegen das Veto, was vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt wurde. Tiere können demnach weiterhin in dem notwendigen Maß mit einer ausreichenden Anzahl zugelassener Antibiotika behandelt werden.
Was allerdings die Gabe von Antibiotika in der Massentierhaltung betrifft – so sollte sich jeder Konsument von Fleisch aus derartigen Betrieben im Klaren darüber sein, dass er damit nicht nur Tierquälerei unterstützt, sondern gleichzeitig auch die eigene Gesundheit massiv gefährdet.