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Antibiotikaverbot vom Tisch
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Antibiotikaverbot vom Tisch

Entwarnung in der Tiermedizin

Beispielbild. Bild von Arek Socha auf Pixabay
Mitte September brodelte es in der tiermedizinischen Fachwelt. Hintergrund war eine Abstimmung im EU-Parlament über den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin. Bestimmte Substanzen sollten ausschließlich den Zweibeinern vorbehalten werden.
Ein Bericht von Dr. Tina Hölscher,
Tierärztin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

Das EU-Parlament lehnte den Vorstoß ab, und die Gemüter kühlten ebenso schnell herunter, wie sie hochgekocht waren. Was bleibt? Die Gewissheit, dass jeder einzelne Einsatz von einem Antibiotikum bei Mensch UND Tier genau abgewogen werden muss.

Keinesfalls darf ein Antibiotikum unterdosiert oder zu kurz gegeben werden. In einem derartigen Fall bleiben nach der Behandlung die stärksten Keime übrig und vermehren sich im Anschluss. Es bilden sich die gefürchteten Resistenzen. Nein, wird es im Einzelfall verordnet, muss vorzugsweise ein so genannter Resistenztest im Vorfeld durchgeführt werden, der die Wirksamkeit im konkreten Fall belegt. Und mindestens genauso wichtig ist es, dann das Präparat ausreichend lange und in wirksamer Dosierung zu verabreichen. Auch wenn es dem Patienten schon augenscheinlich besser geht. Die Therapie muss bis zum Ende durchgezogen werden. Es können sich somit keinerlei Resistenzen entwickeln.

Die richtige Verfahrensweise lautet also kurz und bündig – wenn schon, denn schon!