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Tierschützer gewinnen vor Gericht
Die Bilder waren unter dem Titel „Die Eierlüge“ im TV ausgestrahlt worden und hatten große Aufmerksamkeit erregt. Zu sehen waren unter anderem nahezu federlose Hennen, die in engen Käfigen gehalten wurden. Hiergegen hatte der Konzern Deutsche Frühstücksei GmbH mehrfach geklagt, da die Videos illegal entstanden seien.
Nach mehreren vorherigen Urteilssprüchen hat das Oberlandesgericht Hamburg nun endgültig entschieden, dass der Pressefreiheit mehr Bedeutung zukommt als der Verbreitung des nicht autorisierten Materials. Die Videos dürfen samt den zugehörigen Texten für immer gezeigt werden.