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Kein Durchblick im Marken-Dschungel
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Kein Durchblick im Marken-Dschungel

Verbraucherschutztipps

Leider sieht eine „bäuerliche Freilandhaltung“ meist nicht so idyllisch aus. Bild: © Jan Peifer
Als Verbraucher hat man es bei der Orientierung im Supermarkt oft nicht leicht. Werbung und Marketing spielen bewusst damit, und so buhlen verpackte Lebensmittel mit Siegeln und Bildern um unsere Aufmerksamkeit beim Einkauf. Die regionale Herkunft wird buchstäblich großgeschrieben – vor allem bei tierischen Produkten ist ein gutes Gewissen beim Einkauf enorm wichtig. Es lässt sich viel Geld damit verdienen, dass die vielversprechende Werbung uns Kunden das Denken abnimmt. Doch was ist eigentlich erlaubt, wo sind hier die Grenzen?
Ein Bericht von Jan Peifer

Ein wichtiger Grundsatz der EU-Lebensmittelverordnung lautet: Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, etwa über die Herkunft von Produkten. Aus diesem Grund sind bestimmte Begriffe geschützt. So darf ein Produkt nur als ökologisch gekennzeichnet werden und ein Biosiegel tragen, wenn seine Herkunft und Produktion tatsächlich bestimmte Vorgaben einhält und dies auch kontrolliert wird. Hier geht es um die Form der Tierhaltung, aber auch um eingesetzte bzw. erlaubte Stoffe wie Medikamente, Pestizide im Pflanzenanbau und anderes. Auch die örtliche Herkunft darf nicht irreführen, es sei denn, eine Ortsangabe gehört zu einer eingetragenen Handelsmarke. Deshalb müssen z.B. die gehandelten Produkte der „Rügenwalder Mühle“ nicht zwangsläufig auch ausschließlich aus Rügenwalde an der Ostsee stammen. Ein bekannter Anbieter von Geflügelfleischprodukten, die Dithmarscher Geflügel GmbH, verkaufte in der Vergangenheit unter anderem Fleisch von Tieren, die in Polen gemästet und in Sachsen geschlachtet wurden; die Region Dithmarschen in Schleswig-Holstein haben diese Gänse in ihrem Leben aber nicht einmal von weitem gesehen.

Der Begriff “regionale Herkunft” hingegen ist nicht geschützt.

Welchen Radius ein Hersteller unter dieser Bezeichnung versteht und verkauft, ist ihm selbst überlassen. Auch Hinweise wie „aus nachhaltigem Anbau“, „bäuerliche Aufzucht“, „tiergerechte Haltung“ und ähnliche mehr sind nicht geschützt. Daher werden zum Beispiel gefrorene Gänse oft mit solchen Labeln versehen, die unter erbärmlichen Bedingungen und niedrigsten Produktionskosten im Ausland gemästet werden und zur Weihnachtszeit bei uns in den Handel kommen. Für alle Produkte gilt aber, dass die tatsächliche Herkunft angegeben werden muss. Meistens befinden sich diese Informationen leicht zu übersehen auf der Rückseite der Produkte.

Der Markenname sagt über die regionale Herkunft nichts aus.

Angaben zur tatsächlichen Herkunft finden sich nur im Kleingedruckten. Anders sieht es bei Produkten aus, die durch die Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ bzw. „geschützte geografische Herkunft“ gekennzeichnet sind. Diese Produkte dürfen nur aus der angegebenen Region stammen bzw. müssen dort mindestens einen Produktionsschritt durchlaufen haben.

Häufig finden sich hier auch noch weitere interessante Details. Denn fast 90% der in den Supermärkten angebotenen Gänse stammen aus Polen und Ungarn. Hier ist die tierquälerische Stopfmast noch erlaubt. Der entsprechende Hinweis „aus Fettlebererzeugung“ ist in diesem Fall verbindlich, wird aber in der Regel gut versteckt. Diese mutmaßliche Vermeidung von Informationsweitergabe findet sich in vielen Produkten. So wird zum Beispiel abgepacktes Brot gerne mit dem Hinweis auf Vitalität und Fitness verkauft – die braune Farbe erhält das Brot aber mitnichten durch die Verwendung von Vollkornmehl, sondern durch den Einsatz von Karamellsirup. Auch diese Information findet der Verbraucher allerdings nur, wenn er die Inhaltsstoffe studiert.

Das Recht der Konsumenten auf Information zur Herkunft von Produkten sowie zu beigefügten Inhaltsstoffen ist ein hohes Gut.

Diesem Anspruch wird in der Regel auch Rechnung getragen, setzt aber viel Eigenverantwortung voraus. Denn wo der Kunde diese Information findet, ist nicht festgelegt. Auch wenn es lästig ist – ein paar Sekunden sollte man stets aufwenden, um einen Blick auf die Rückseite der Verpackung zu werfen. Besonders zur Herkunft tierischer Lebensmittel sind diese Informationen für viele Menschen von sehr hoher Bedeutung. Wer ganz sicher sein will, beim Einkauf keine Tierquälerei – ob nun im Inland oder Ausland – zu unterstützen, der sollte tierische Lebensmittel ganz einfach durch pflanzliche Alternativen ersetzen. Wer hierfür noch mehr Motivation benötigt: Die Weihnachtszeit mit dem Fest der Liebe und dem neuen Jahr als Zeit der guten Vorsätze eignet sich perfekt für einen (ersten) Versuch!